Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Aufgrund des sog. „Schatzregals“ gehören archäologische Funde in Bayern in der Regel dem Freistaat Bayern, sobald sie entdeckt werden. Auf Antrag der jeweiligen Gemeinde des Fundortes kann die Übertragung des Eigentums an archäologischen Funden vom Freistaat Bayern auf die Gemeinde erfolgen.
In diesem Fall bestehen keine Ansprüche der Gemeinde auf Ausgleich nach Art. 9 Abs. 2 Bayerisches Denkmalschutzgesetz oder Belohnung nach Art. 9 Abs. 3 Bayerisches Denkmalschutzgesetz.
Einige Gemeinden haben mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege oder einem Landkreis eine Rahmenvereinbarung über den Verbleib archäologischer Funde geschlossen, die zu einem vereinfachten Sammelverfahren für die Eigentumsübertragung führt. Falls die Gemeinde unter eine solche Rahmenvereinbarung fällt, muss kein gesonderter Antrag gestellt werden.
Synonyme:
Lebenslagen: Bildung und Kultur
Autor: Super-Admin
Der Fund wurde seit dem 1. Juli 2023 im Gebiet des Freistaats Bayern gemacht und unterfällt deshalb dem sog. „Schatzregal“.
Im übrigen gibt keine besonderen Fristen zu beachten.
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Verwaltungsgerichtliche Klage
Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.