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Der Aufwand für die Erhaltung und Instandsetzung von Denkmälern kann nicht nur durch Förderungen, sondern auch durch indirekte Finanzierungshilfen teils erheblich vermindert werden. Hierzu existieren eine Reihe von Steuervergünstigungen, über die Sie Angehörige der steuerberatenden Berufe umfassend beraten können. Die Inanspruchnahme steuerlicher Vergünstigungen für Denkmalschutz und Denkmalpflege setzt jeweils die Vorlage einer Bescheinigung bei den Finanzbehörden voraus. Diese Bescheinigung wird bei in Bayern gelegenen Objekten ausschließlich vom Landesamt für Denkmalpflege ausgestellt.
Synonyme: Steuerlicher Vorteil Denkmalschutz
Lebenslagen: Bauplanung, Einkommensteuer und Kirchensteuer, Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer, Finanzielle Hilfen und Förderprogramme, Finanzielle und sonstige Hilfen, Grundsteuer und Grunderwerbsteuer, Sonstige Steuern
Autor: Super-Admin
Sie können die Ausstellung einer Bescheinigung gemäß der §§ 7i, 10f, 11b des Einkommensteuergesetzes (EStG) online beantragen.
Sie können die Ausstellung einer Bescheinigung gemäß § 10g des Einkommensteuergesetzes (EStG) online beantragen.
Sie können vor Beginn der Maßnahme die steuerliche Abstimmung gemäß §§ 7i Abs. 1 Satz 6, 11b Satz 1, 10g Abs. 1 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) oder deren förmliche Bestätigung online beantragen.
Eine Frist besteht nicht. Allerdings unterliegt die Verwertbarkeit einer Bescheinigung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege im finanzbehördlichen Verfahren steuerrechtlichen Fristen. Auskunft dazu erteilt das zuständige Finanzamt.
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
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