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Denkmalschutz; Beantragung eines Ausgleichs oder einer Belohnung für einen archäologischen Fund

Seit 01.07.2023 gehört das Eigentum an archäologischen Funden in aller Regel dem Freistaat Bayern. Unter bestimmten Bedingungen haben die, auf deren Grund und Boden der Fund gemacht wurde (Grundeigentümer/-innen), und die, die den Fund gemacht haben (Entdecker/-innen), einen Anspruch auf eine Geldzahlung des Freistaates Bayern. Dieser heißt „Ausgleich“ für Grundeigentümer/-innen und „Belohnung“ für Entdecker/-innen. Zu den Bedingungen gehören vor allem ein gewisser Objektwert und legale Fundumstände.

Synonyme:

Lebenslagen:

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können als Grundeigentümer/-in die Zahlung eines Ausgleichs oder als Entdecker/-in eine Belohnung für einen archäologischen Fund online beantragen.

Antrag auf Ausgleich oder Belohnung nach Art. 9 BayDSchG (sog. Schatzregal)

Fristen:

Die Leistung betrifft nur Funde, die seit 01.07.2023 im Gebiet des Freistaates Bayern gemacht wurden. Der Anspruch auf Ausgleich oder Belohnung entsteht 24 Monate nach der Übergabe an das Landesamt für Denkmalpflege.

Rechtsbehelf:

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Verwaltungsgerichtliche Klage

Verwandte Leistungen:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

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