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Sprachangebote für Erwachsene mit Flucht- oder Migrationshintergrund; Beantragung einer Förderung für Ehrenamtliche

Fördergegenstand und -höhe

Gefördert werden ehrenamtliche Sprachpatenschaften und Sprachkurse, die der Integration von volljährigen Menschen mit Flucht- oder Migrationshintergrund dienen.

Ehrenamtliche können auf Antrag eine Zuwendung für die ihnen im Rahmen einer Sprachpatenschaft oder der Leitung eines Sprachkurses tatsächlich anfallenden Sachausgaben erhalten. Die max. Förderung beträgt bei Sprachpatenschaften 100 € und bei Sprachkursen 200 € (mind. 2 Teilnehmer) bzw. 500 € (mind. 4 Teilnehmer).

Antragsteller

Die Förderung können Privatpersonen und Vereine beantragen.

Finanzierungsart und -höhe

Die Förderung erfolgt in Höhe von bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, begrenzt auf die jeweiligen max. Höchstbeträge (Sprachpatenschaften: 100 €, Sprachkurse: 200 € bzw. 500 €). Nicht zuwendungsfähige Ausgaben müssen vom Zuwendungsempfänger durch Eigen- oder durch Drittmittel aufgebracht werden und dürfen bei den Ausgaben der Maßnahme nicht angesetzt werden.

Zuwendungsfähig sind die im Rahmen der Sprachpatenschaft bzw. des Sprachkurses tatsächlich anfallenden Sachausgaben, z. B. Mietkosten für Räumlichkeiten, Materialkosten (z. B. Lehrwerke, Lern-Apps, Kopien, Stifte, Blöcke, Ordner, Flipcharts usw.), Fahrtkosten. Eine Vergütung der ehrenamtlichen Tätigkeit ist nicht zuwendungsfähig.

Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen zur Verfügung stehender Haushaltsmittel.

Projektlaufzeit

01.01.2025 bis 31.12.2025

Synonyme: ehrenamtliche Deutschkurse, lagfa Bayern e.V.

Lebenslagen: Bildung und Kultur, Ehrenamt und Bürgerschaftliches Engagement

Autor: Super-Admin

Fristen:

keine

Synonyme:

ehrenamtliche Deutschkurselagfa Bayern e.V.