Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Der Freistaat Bayern unterstützt im Rahmen des Projekts "Sprache schafft Chancen" Ehrenamtliche finanziell, die volljährigen Menschen mit Flucht- oder Migrationshintergrund die deutsche Sprache beibringen.
Gefördert werden ehrenamtliche Sprachpatenschaften und Sprachkurse, die der Integration von volljährigen Menschen mit Flucht- oder Migrationshintergrund dienen.
Ehrenamtliche können auf Antrag eine Zuwendung für die ihnen im Rahmen einer Sprachpatenschaft oder der Leitung eines Sprachkurses tatsächlich anfallenden Sachausgaben erhalten.
Antragsberechtigt sind Privatpersonen und Vereine.
Zuwendungsfähig sind die im Rahmen der Sprachpatenschaft bzw. des Sprachkurses tatsächlich anfallenden Sachausgaben, z. B. Mietkosten für Räumlichkeiten, Materialkosten (z. B. Lehrwerke, Lern-Apps, Kopien, Stifte, Blöcke, Ordner, Flipcharts usw.), Fahrtkosten. Eine Vergütung der ehrenamtlichen Tätigkeit ist nicht zuwendungsfähig.
Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung/Kapitalbeteiligung gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.
Die Förderung erfolgt in Höhe von bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, begrenzt auf die jeweiligen max. Höchstbeträge. Die max. Förderung beträgt bei Sprachpatenschaften 100 € und bei Sprachkursen 200 € (mind. 2 Teilnehmer) bzw. 500 € (mind. 4 Teilnehmer). Nicht zuwendungsfähige Ausgaben müssen vom Zuwendungsempfänger durch Eigen- oder durch Drittmittel aufgebracht werden und dürfen bei den Ausgaben der Maßnahme nicht angesetzt werden.
Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen zur Verfügung stehender Haushaltsmittel.
Synonyme: ehrenamtliche Deutschkurse, lagfa Bayern e.V., Sachkostenförderung, Sprache schafft Chancen, Sprachkurse
Lebenslagen: Bildung und Kultur, Ehrenamt und Bürgerschaftliches Engagement
Autor: Super-Admin
Für diese Förderung gibt es keine festen Fristen.
Klage vor dem Zivilgericht
Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.