Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Mit diesem Internetangebot werden die Vorgaben der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie (EG-DLR) umgesetzt. Deren Ziel ist der Abbau bürokratischer Hindernisse und die Förderung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs.
Interessierte Dienstleister / Unternehmer erhalten im Dienstleistungsportal Bayern einschlägige allgemeine Informationen über rechtliche Voraussetzungen, Formalitäten, Verbände, Organisationen, Register und Rechtsbehelfe. Ferner werden jeweils die sachlich und örtlich zuständige Behörde und - sofern einschlägig - der zuständige Einheitliche Ansprechpartner angezeigt. Notwendige Formulare können heruntergeladen oder entsprechende Online-Verfahren aufgerufen werden.
Über das Dienstleistungsportal Bayern werden außerdem Informationen über die Anerkennung von beruflichen Qualifizierungen bereitgestellt.
Die "Plattform für sichere Kommunikation in Bayern" ermöglicht Unternehmern aus dem In- und Ausland eine kostenlose verschlüsselte elektronische Kommunikation mit den angeschlossenen öffentlichen Stellen in Bayern (insbesondere Behörden und Kammern sowie Einheitliche Ansprechpartner). Sie können über die Plattform Nachrichten und Anträge sicher an die zuständigen angeschlossenen Stellen und/oder Einheitlichen Ansprechpartner übermitteln.
An der Plattform müssen Sie sich zunächst zur Anlage eines Benutzerkontos registrieren / authentifizieren (die erstmalige Registrierung kann bis zu 10 Werktage dauern) und anschließend je Vorhaben ein sog. Fallpostfach anlegen.
Synonyme: Dienstleistungen im Binnenmarkt, eap.bayern, eap bayern, Einheitlicher Ansprechpartner, EA, EAP, einheitlicher ansprechpartner bayern, europäische Dienstleistungsrichtlinie, EU-DLR, EG-DLR, grenzüberschreitende Dienstleistungen, Mitgliedstaat, EU-Mitglieder, Niederlassung in Bayern, PSC, Point of Single Contact, Wirtschaftszweig
Lebenslagen: Allgemeines, Brancheninformationen, Verwaltungsinformationen
Autor: Super-Admin
Über das Dienstleistungsportal Bayern können sich Dienstleister über alle für ihre Tätigkeit erforderlichen Formalitäten, Verfahren und die zuständigen Behörden informieren. Für eine sichere elektronische Kommunikation und Verfahrensabwicklung steht die "Plattform für sichere Kommunikation" zur Verfügung.
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.