Stichwahl Bürgermeister/Bürgermeisterin: Hier finden Sie in Kürze die Ergebnisse
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Medizinische Gutachten und Zeugnisse zur Überprüfung der Dienstunfähigkeit können u.a. Folgendes beinhalten:
Der/Die Dienstvorgesetzte entscheidet über das Vorliegen:
Die Ernennungsbehörde entscheidet über das Vorliegen:
Synonyme:
Lebenslagen: Personalrechtliche Rahmenbedingungen
Autor: Super-Admin
Die/der Dienstvorgesetzte soll, wenn aus ihrer/seiner Sicht Anhaltspunkte für eine dauernde Dienstunfähigkeit der Beamtin/des Beamten gegeben sind, spätestens aber nach einem zusammenhängenden Zeitraum krankheitsbedingter Fehlzeiten von drei Monaten ein Zeugnis der Gesundheitsverwaltung („amtsärztliches Zeugnis“) über das mögliche Vorliegen einer dauernden Dienstunfähigkeit der Beamtin/des Beamten einholen.
Die oder der Dienstvorgesetzte trifft die Entscheidung über die Feststellung der Dienstfähigkeit oder Dienstunfähigkeit auf der Grundlage des amtsärztlichen Zeugnisses. Der Beamte/Die Beamtin können gegen diese Entscheidung Widerspruch oder Klage erheben.
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