Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Als Betreiberinnen und Betreiber digitaler Plattformen sind Sie verpflichtet, steuerrelevante Daten Ihrer registrierten Anbieterinnen und Anbieter an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu übermitteln.
Auf digitalen Plattformen können Anbieterinnen und Anbieter beispielsweise Ferienwohnungen vermieten, Lieferdienste anbieten oder Waren verkaufen.
Wenn Sie eine Plattform betreiben und zur Meldung verpflichtet sind, können Sie sich von der Meldepflicht befreien lassen. Dazu müssen Sie dem BZSt nachweisen, dass die Plattform nicht von meldepflichtigen Anbieterinnen und Anbietern genutzt werden kann.
Freigestellt von der Meldepflicht sind Anbieterinnen und Anbieter, wenn
Die Feststellung gilt jeweils für einen Meldezeitraum. Anschließend können Sie eine Verlängerung beantragen.
Änderungen müssen Sie dem BZSt melden.
Synonyme: DAC7, DAC-7 Richtlinie, Freistellungsantrag, Meldepflicht, Onlineplattform, Onlineplattformbetreiber, Onlineplattformbetreiberin, Plattformbetreiber, Plattformbetreiberin, Plattformen-Steuertransparenzgesetz, PStTG, steuerliche Transparenz, Steuerlücken
Lebenslagen: Anmeldepflichten
Autor: Super-Admin
Das BZStOnline-Portal bietet Formulare, Profile, Massendaten für Privatpersonen, Unternehmen und deren Stellvertretung, Steuerberatung, Banken und Versicherungen sowie Angehörige der Verwaltung.
Den erstmaligen Antrag müssen Sie spätestens bis zum 31. Oktober eines Jahres für den jeweils laufenden Meldezeitraum stellen.
Den Antrag auf Verlängerung müssen Sie spätestens bis zum 31. Oktober eines Jahres für den jeweils folgenden Meldezeitraum stellen.
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.