Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Die Förderung hat unter anderem zum Ziel, gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen in ganz Bayern zu fördern und zu sichern, die digitale Teilhabe und digitale Chancengleichheit in allen Regionen Bayerns zu ermöglichen und die Attraktivität von Verdichtungsraum und ländlichem Raum zu stärken. Die geförderten Projekte sollen dazu beitragen, lebenswerte Heimat in allen bayerischen Landesteilen zu erhalten und zu gestalten sowie die Stärkung des Heimatbewusstseins und der Heimatverbundenheit der Bürger zu unterstützen.
Mit Hilfe der Zuwendung wird die Durchführung von Heimatprojekten mit Schwerpunkt Digitalisierung gefördert, die einen innovativen Charakter sowie einen fachübergreifenden Ansatz aufweisen und die Entwicklung Bayerns dem Zuwendungszweck entsprechend unterstützen.
Antrags- und zuwendungsberechtigt sind Landkreise, Bezirke, kreisfreie Städte, Vereine, Stiftungen sowie steuerbegünstigte Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Hinzu kommen auch andere Rechtsträger des öffentlichen oder privaten Rechts, wenn mindestens ein Mitglied oder Gesellschafter ein Landkreis, Bezirk oder eine kreisfreie Stadt ist.
Gefördert werden können Ausgaben für Personal, Fahrten und Übernachtungen, Bewirtung bei öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit, externe Beratungs- und Dienstleistungen, Investitionen in digitale Güter (zum Beispiel Apps, Websites und andere Online-Angebote) sowie sonstige Leistungen durch Dritte und sonstige Investitionen.
Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung. Sie beträgt maximal 300.000 Euro pro Projekt. Der Basisfördersatz beträgt bis zu 50 % und erhöht sich für Projekte im ländlichen Raum und im Raum mit besonderem Handlungsbedarf um jeweils bis zu 15 Prozentpunkte sowie für interkommunale oder interregionale Zusammenarbeit um bis zu 10 Prozentpunkte.
Synonyme: Digitale Heimatprojekte, HDFöR, Heimat digital, Heimat-digital, Heimat-Digital-Förderrichtlinie, Heimat digital regional, Heimat-digital-regional, Heimat-Digital-Regional-Förderrichtlinie, Heimat Förderung, Regionale Entwicklung, Regionale Identität, Regionalentwicklung
Lebenslagen: Bildung und Kultur, Ehrenamt und Bürgerschaftliches Engagement, Förderprogramme, Förderungen auf Landesebene, Information und Kommunikation, Öffentliche Förderung, Sport und Freizeit, Verkehr und Mobilität
Autor: Super-Admin
Sie können eine Projektförderung gemäß der Heimat-Digital-Regional-Förderrichtlinie online beantragen.
Sie können eine Projektförderung gemäß der Heimat-Digital-Regional-Förderrichtlinie online beantragen.
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.