Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier

Bayern- portal

Ansprech-

partner

Dolmetscherdienste; Beantragung einer Förderung für Ausgaben im Rahmen der Beratungstätigkeit der Frauenhäuser und sonstiger Einrichtungen

Zweck

Durch staatliche Zuwendungen soll Frauen mit Migrationshintergrund und Frauen mit Sprach- und Hörbehinderung der Zugang zum Hilfesystem bei Gewaltbetroffenheit erleichtert werden. Zudem sollen die Beratungsfachkräfte durch Fortbildungsmaßnahmen ihre Kompetenzen für die Gestaltung eines Beratungssettings mit Dolmetschenden erweitern.

Gegenstand

Gegenstand der Förderung sind Ausgaben für Sprach- und Gebärdensprachdolmetscherleistungen und Fortbildungsmaßnahmen, die in Zusammenhang mit der Beratung und Betreuung von gewaltbetroffenen Frauen mit Migrationshintergrund beziehungsweise mit Sprach- und Hörbehinderungen entstehen. Die Sprachmittlung kann dabei auch per Video- oder Telefonkonferenz erfolgen.

Zuwendungsempfänger

Eine finanzielle Unterstützung können Träger beantragen, die staatlich geförderte Fraunhäuser, Fachberatungsstellen (Notrufe), Interventionsstellen oder Second-Stage-Projekte betreiben. Der Träger muss einem Spitzenverband angehören, der Mitglied in der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege in Bayern (LAGFW) ist. Träger, die selbst kein staatlich gefördertes Frauenhaus betreiben, müssen eine vertraglich vereinbarte Zusammenarbeit mit einem regionalen, staatlich geförderten Frauenhaus nachweisen.

Zuwendungsfähige Kosten

Zuwendungsfähig sind die angefallenen Stundenvergütungen für die reine Dolmetscherleistung und eine Vergütung für eventuelle Reisezeiten der dolmetschenden Person. Es sind zuwendungsfähige Höchstbeträge festgelegt. Ebenfalls zuwendungsfähig sind Ausgaben für Bereitstellungskosten für einen telefonischen Dolmetscherdienst (einschließlich der einmaligen Einrichtungskosten), Ausgaben für eine Webcam im notwendigen Umfang und Ausgaben für Fortbildungsmaßnahmen zur Erweiterung von Kompetenzen für die Gestaltung eines Beratungssettings mit Dolmetschenden.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.

Die staatliche Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als Anteilfinanzierung mit Höchstgrenze gewährt.

Synonyme: Beratung, Dolmetscher, Frauenberatung, Frauenhäuser

Lebenslagen: Häusliche Probleme, Opferbetreuungsprogramme, Organisationen zur Opferhilfe

Autor: Super-Admin

Fristen:

Die Antragsfrist beträgt 1 Monat(e). Der Förderantrag ist schriftlich bis spätestens ein Monat vor Beginn des Bewilligungszeitraums zu stellen.

Rechtsbehelf:

Einreichung einer Klage zum Verwaltungsgericht oder fakultatives Widerspruchsverfahren. 

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

BeratungDolmetscherFrauenberatungFrauenhäuser

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.