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Durch staatliche Zuwendungen soll Frauen mit Migrationshintergrund und Frauen mit Sprach- und Hörbehinderung der Zugang zum Hilfesystem bei Gewaltbetroffenheit erleichtert werden. Zudem sollen die Beratungsfachkräfte durch Fortbildungsmaßnahmen ihre Kompetenzen für die Gestaltung eines Beratungssettings mit Dolmetschenden erweitern.
Gegenstand der Förderung sind Ausgaben für Sprach- und Gebärdensprachdolmetscherleistungen und Fortbildungsmaßnahmen, die in Zusammenhang mit der Beratung und Betreuung von gewaltbetroffenen Frauen mit Migrationshintergrund beziehungsweise mit Sprach- und Hörbehinderungen entstehen. Die Sprachmittlung kann dabei auch per Video- oder Telefonkonferenz erfolgen.
Zuwendungsfähig sind die angefallenen Stundenvergütungen für die reine Dolmetscherleistung und eine Vergütung für eventuelle Reisezeiten der dolmetschenden Person. Es sind zuwendungsfähige Höchstbeträge festgelegt. Ebenfalls zuwendungsfähig sind Ausgaben für Bereitstellungskosten für einen telefonischen Dolmetscherdienst (einschließlich der einmaligen Einrichtungskosten), Ausgaben für eine Webcam im notwendigen Umfang und Ausgaben für Fortbildungsmaßnahmen zur Erweiterung von Kompetenzen für die Gestaltung eines Beratungssettings mit Dolmetschenden.
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die staatliche Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als Anteilfinanzierung mit Höchstgrenze gewährt.
Synonyme: Beratung, Dolmetscher, Frauenberatung, Frauenhäuser
Lebenslagen: Häusliche Probleme, Opferbetreuungsprogramme, Organisationen zur Opferhilfe
Autor: Super-Admin
Die Antragsfrist beträgt 1 Monat(e). Der Förderantrag ist schriftlich bis spätestens ein Monat vor Beginn des Bewilligungszeitraums zu stellen.
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Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.