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Die bisherige Rechnungserstellung auf Papier, der Versand und die Bearbeitung führen zu hohen Kosten und Aufwand bei allen Beteiligten. Um diese Kosten sowohl in ökologischer wie auch ökonomischer Hinsicht zu reduzieren, verpflichtet die Richtlinie der Europäischen Union (2014/55/EU) seit dem Jahr 2020 alle öffentlichen Auftraggeber in Deutschland, elektronische Rechnungen anzunehmen und zu verarbeiten.
Eine E-Rechnung ist viel mehr als eine eingescannte Papierrechnung oder PDF-Rechnung. Es geht um strukturierte Daten, die automatisiert übertragen werden und in die IT-Verfahren der Verwaltung einfließen. Dies spart nicht nur das Porto für die Rechnung, sondern vor allem Zeit und Ressourcen bei der Erfassung, Weiterverarbeitung und Auszahlung.
Eine Rechnung ist elektronisch (E-Rechnung), wenn sie in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und das Format die automatische und elektronische Verarbeitung der Rechnung ermöglicht.
Da am Markt bereits eine Vielzahl von unterschiedlichen, nicht interoperablen Datenformaten existiert, wurde mit der Europäischen Richtlinie 2014/55/EU regulativ eingegriffen. Mit Verabschiedung der Richtlinie wurde die Entwicklung einer einheitlichen europäischen Norm (EN 16931) für elektronische Rechnungen beauftragt und öffentliche Auftraggeber zur Annahme und Verarbeitung dieser Rechnungen bei oberschwelligen Vergaben verpflichtet.
Das Land Bayern hat auf Grundlage der EU-Richtlinien in der Staatsverwaltung die internen Rechnungsprozesse umfangreich angepasst, damit die anvisierten ökologischen und ökonomischen Effizienzgewinne vollumfänglich und eine medienbruchfreie digitale Verwaltung im E-Rechnungsumfeld erzielt werden.
Die Basis dafür bildet der entwickelte nationale Standard XRechnung, bei dessen Ausarbeitung der Freistaat von Anfang mitgewirkt hat. Der Standard XRechnung wurde konform zur europäischen Norm vom IT-Planungsrat als Standard für die Umsetzung der EU-Richtlinie in Deutschland verabschiedet.
In Bayern kann der Rechnungssteller, wie gewohnt, die E-Rechnung per E-Mail an den Rechnungsempfänger übertragen.
Synonyme: "E-Rechnung", Elektronische Rechnung, Elektronische Rechnungen, elektronische Rechnungsstellung, Erechnung, E Rechnung, Rechnungsviewer
Lebenslagen: Zuschlag, Abnahme und Bezahlung
Autor: Super-Admin
Aufgrund des föderalistischen Staatsaufbaus Deutschlands ist eine Überführung der EU-Richtlinie in nationales Recht jeweils durch den Bund und die 16 Länder zu vollziehen.
Aufgrund des föderalistischen Staatsaufbaus Deutschlands ist eine Überführung der EU-Richtlinie in nationales Recht jeweils durch den Bund und die 16 Länder zu vollziehen.
Nach Feststellung der Europäischen Kommission führt die zunehmende Verwendung nicht interoperabler Normen für elektronische Rechnungen zu Marktzutrittsschranken und Handelshemmnissen. Daher hat die EU mit der Richtlinie 2014/55/EU der Europäischen Normierungsorganisation (CEN) einen Auftrag zur Entwicklung einer Europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung erteilt und ihre Mitgliedsstaaten zum Empfang und zur Verarbeitung elektronischer Rechnungen für öffentliche Aufträge im Bereich oberschwelliger (EU-weit auszuschreibender) Vergaben ab Ende 2018 bzw. Ende 2019 (subzentrale Auftraggeber, d.h. Bundesländer und Kommunen) verpflichtet. Die Richtlinie ist dazu in nationales Recht umzusetzen.
Umsetzungsfrist: Grundsätzlich ist in der EU-Richtlinie der 27.11.2018 maßgeblich. Für den Empfang und die Verarbeitung der E-Rechnung ist ab den 18. April 2019 vorgeschrieben. Für subzentrale Auftraggeber (u. a. Freistaat Bayern) ist der 18. April 2020 ausschlaggebend.
Gemäß des Beschlusses des IT-Planungsrats vom 22.06.2017 ist XRechnung maßgeblich für die Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU in Deutschland. Damit bildet XRechnung eine verlässliche Basis für den Austausch elektronischer Rechnungen von und mit deutschen Verwaltungen. Der Standard wurde im Rahmen des Steuerungsprojekts E-Rechnung von Expertinnen und Experten aus Bund, Ländern und Kommunen entwickelt
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.