Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier

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Eheurkunde; Beantragung

Wenn Sie geheiratet haben und eine neue Eheurkunde benötigen, können Sie diese beim Standesamt beantragen. Bitte wenden Sie sich dazu an das Standesamt, bei dem die Eheschließung stattgefunden hat. Die Eheurkunde beweist, dass Sie mit Ihrem Ehepartner oder Ihrer Ehepartnerin verheiratet sind. Sie enthält unter anderem die Namen, die Sie in der Ehe führen. Außerdem nennt sie den Ort und das Datum der Eheschließung. Sie können die Eheurkunde in verschiedenen Formen erhalten:

  • Als Eheurkunde, eventuell mit Übersetzungshilfe für die Verwendung in Ländern der Europäischen Union.
  • Als mehrsprachige Eheurkunde, die in allen Staaten gilt, die das Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern unterschreiben. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Personenstandsrecht - Übereinkommen - Nr. 16: Übereinkommen über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern.
  • Als beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister. Dieser Ausdruck enthält alle Daten, die das Standesamt bei der Eheschließung eingetragen hat.

Falls sich nach der Eheschließung Änderungen ergeben, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Scheidung, wird der Eintrag im Register durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Wunsch kann Ihnen das Standesamt dann eine neue Eheurkunde ausstellen.

Synonyme: Abschrift Eheurkunde, Ausdruck Eheurkunde, Ausstellung einer Eheurkunde, beglaubigte Abschrift, Beurkundung, Ehe, Eheregister, Eheschließung, Eheurkunde, Eheurkunde beantragen, Eheurkunde bestellen, Heirat, Heiratsurkunde, Hochzeit, internationale Eheurkunde, Partnerschaftsurkunde, Personenstandsbescheinigungen, Personenstandsrecht, Personenstandsregister, Standesamtsangelenheiten, Trauung, Urkunde beantragen, Urkunde bestellen, Urkunde Standesamt, Vermählung

Lebenslagen: Nach der Heirat, Urkunden

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können eine Eheurkunde online beantragen.

Eheurkunde

Fristen:

Eheurkunden und beglaubigte Registerausdrucke können nur bis zu 80 Jahre nach der Beurkundung im Eheregister beim Standesamt angefordert werden. Für ältere Einträge ist das Archiv der Gemeinde zuständig, zu der das Standesamt gehört.

Rechtsbehelf:

Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Leider wurden keine Beiträge gefunden

Synonyme:

Abschrift EheurkundeAusdruck EheurkundeAusstellung einer Eheurkundebeglaubigte AbschriftBeurkundungEheEheregisterEheschließungEheurkundeEheurkunde beantragenEheurkunde bestellenHeiratHeiratsurkundeHochzeitinternationale EheurkundePartnerschaftsurkundePersonenstandsbescheinigungenPersonenstandsrechtPersonenstandsregisterStandesamtsangelenheitenTrauungUrkunde beantragenUrkunde bestellenUrkunde StandesamtVermählung

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht zur Verfügung.
Wegen eines Fehlers auf den vom Landratsamt zur Verfügung gestellten Stimmzetteln für die Landratswahl müssen alle bereits vorbereiteten Briefwahlunterlagen korrigiert werden. Die neuen Stimmzettel werden am Montag geliefert.
Der Versand und die Ausgabe im Rathaus beginnen daher voraussichtlich erst am Dienstag, 17. Februar.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.