Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier

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Einbürgerung; Beantragung für ehemalige Deutsche im Ausland

Das Bundesverwaltungsamt (BVA) ist unter anderem als Staatsangehörigkeitsbehörde für Personen im Ausland für Themen rund um die Staatsangehörigkeit zuständig.

Wenn Sie Ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben und im Ausland leben, können Sie einen Antrag auf Wiedererwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (Wiedereinbürgerung) stellen.

Sofern Sie die Voraussetzungen für die Wiedereinbürgerung erfüllen, wird Ihnen eine Einbürgerungsurkunde ausgehändigt. Danach besitzen Sie wieder die deutsche Staatsangehörigkeit.

Für Ihren Antrag können Sie auch eine bevollmächtigte Person, zum Beispiel eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, benennen. Hierzu müssen Sie eine Vollmacht beifügen.

Ihren Antrag auf Wiedereinbürgerung können Sie oder Ihre bevollmächtigte Person schriftlich oder nach Terminvereinbarung persönlich bei Ihrer zuständigen deutschen Auslandsvertretung oder schriftlich beim BVA einreichen.

Synonyme: Auslandseinbürgerung, Citizenship lost, Deutsche Staatsangehörigkeit, Ehemalige Deutsche, Einbürgerung, Ermessenseinbürgerung, Former German nationals, Re-naturalization, Section 13 Nationality Act

Lebenslagen: Einwanderung und Einbürgerung

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

Einbürgerung für ehemalige Deutsche mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland online beantragen (Wiedereinbürgerung)

Fristen:

Es gibt keine Fristen.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

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Synonyme:

AuslandseinbürgerungCitizenship lostDeutsche StaatsangehörigkeitEhemalige DeutscheEinbürgerungErmessenseinbürgerungFormer German nationalsRe-naturalizationSection 13 Nationality Act

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.