Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Waren, die Sie aus einem Nicht-EU-Staat einführen, müssen Sie durch den Zoll abfertigen lassen. Dadurch überführen Sie die Waren in den zollrechtlich freien Verkehr. Das heißt, dass Sie anschließend frei über sie verfügen können.
Dabei haben Sie die Möglichkeit zur Internetzollanmeldung (IZA). Die IZA können Sie nur verwenden, wenn die Waren endgültig in der EU bleiben sollen. Sie können sie also nicht für andere Zollverfahren einsetzen, zum Beispiel Zolllager oder Veredelungsverkehr.
Für die Einfuhranmeldung müssen Sie unter anderem folgende Angaben machen:
Synonyme: Einfuhr, Einfuhranmeldung, Internet-Zollanmeldung-Einfuhr, IZA, Zollanmeldung, zollrechtlich freier Verkehr
Lebenslagen: Import von Waren und Dienstleistungen aus EU- und Nicht-EU-Staaten, Zollbestimmungen, Zölle und Zollpapiere
Autor: Super-Admin
Auf den folgenden Seiten bietet Ihnen die Zollverwaltung die Möglichkeit, eine Internet-Zollanmeldung (IZA) zu erstellen und diese online abzugeben. Als Voraussetzung zur Anmeldungserstellung wird lediglich ein Standardbrowser benötigt. JavaScript wird empfohlen
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.