Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Für den Eingang, die Durchfuhr, und vereinzelt für die Ausfuhr und für innergemeinschaftliche Verbringungen von Tieren und tierischen Erzeugnissen sowie von Waren, die Träger von Ansteckungsstoffen sein können, benötigen Sie eine Genehmigung.
Dies gilt nicht für Tiere und Waren mit Ursprung in einem Drittland, die von einer Bescheinigung begleitet sind und für die keine Genehmigungspflicht besteht.
Eine Genehmigung darf nicht erteilt werden, wenn eine Verbreitung von Tierseuchen zu befürchten ist.
Erzeugnisse und mit Lebensmitteln verwechselbare Produkte, die nicht den in Deutschland geltenden Gesetzen entsprechen, außer
dürfen nicht in das Inland verbracht werden. Deren Durchfuhr bedarf zollamtlicher Überwachung.
Synonyme:
Lebenslagen: Ein- und Ausfuhr von Tieren, Erlaubnispflichtige und überwachungspflichtige Unternehmen
Autor: Super-Admin
Die EU-Datenbank TRACES NT dient unter anderem zur Dokumentation des Eingangs von Tieren und Produkten tierischer und nicht-tierischer Herkunft aus Drittländern. Zum Zugriff auf TRACES NT wird ein „EU-Login“ benötigt. Hierfür muss sich der Unternehmer einmalig anmelden und wird von der zuständigen Behörde freigeschaltet.
Fassung vom 27. Februar 2025
Bei der Antragstellung selber sind keine Fristen zu beachten. Bei der Abwicklung des Handels, z.B. eines Tiertransports, können amtliche Benachrichtigungspflichten der Partnerveterinärbehörden in anderen EU-Mitgliedstaaten auftreten, über die das örtlich zuständige Veterinäramt Auskunft gibt.
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.