Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier

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Einstiegsgeld; Beantragung

Das Einstiegsgeld soll Ihnen einen finanziellen Anreiz bieten, wenn Ihr Einkommen zunächst nicht oder kaum höher als Ihre bisherigen Geldleistungen der Grundsicherung ist.

Einstiegsgeld wird Ihnen als anrechnungsfreier Zuschuss gewährt.

Die Förderhöhe kann von jedem Jobcenter anhand der gesetzlichen Kriterien festgelegt werden und beträgt höchstens 50 Prozent des Regelsatzes des Bürgergeldes. Bei der Berechnung der Höhe wird unter anderem die Dauer Ihrer Arbeitslosigkeit und die Größe Ihrer Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt. Daher variiert die Höhe des Einstiegsgeldes je nach Einzelfall.

Für besondere Personengruppen kann Ihr Jobcenter auch eine pauschale Bemessung vornehmen. Das erleichtert gleiche Entscheidungen in gleich gelagerten Fällen und betrifft insbesondere:

  • Langzeitarbeitslose,
  • Alleinerziehende,
  • Migrantinnen und Migranten,
  • Ältere,
  • gesundheitlich Beeinträchtigte,
  • Frauen in Partner-Bedarfsgemeinschaften.

Sie können Einstiegsgeld längstens für 24 Monate erhalten.

Ob und in welcher Höhe Sie Einstiegsgeld bekommen können, entscheidet allein Ihr Jobcenter. Das heißt, Sie haben keinen rechtlichen Anspruch darauf.

Synonyme: Arbeitsaufnahme, Bürgergeld, Eingliederung, Einstiegsgeld, ESG, Existenzgründung, Geschäftsidee, Selbständigkeit, Selbstständigkeit, Start-up, Unternehmensgründung

Lebenslagen: Finanzielle Hilfen und Förderprogramme, Schritt in die Selbständigkeit

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Kommt in Ihrem Fall eine Förderung in Frage, können Sie den Antrag auf Einstiegsgeld online stellen. In diesem Fall wird der Online-Antrag auf Einstiegsgeld in Ihrem BA-Benutzerkonto für Sie freigeschaltet.

Online-Antrag der Bundesagentur für Arbeit für das Einstiegsgeld

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch
  • verwaltungsgerichtliche Klage

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

ArbeitsaufnahmeBürgergeldEingliederungEinstiegsgeldESGExistenzgründungGeschäftsideeSelbständigkeitSelbstständigkeitStart-upUnternehmensgründung

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.