Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Sie sind als zugangsberechtigtes Unternehmen oder zugangsberechtigte Person der Ansicht, dass ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen Sie beim Zugang zu Schienenwegen oder Serviceeinrichtungen diskriminiert oder in Ihren Rechten einschränkt? Dann können Sie dies der Bundesnetzagentur melden. Die Bundesnetzagentur ist für die Überwachung des Zugangs zur Eisenbahninfrastruktur zuständig.
Sollten Sie sich als Fahrgast in Ihren Rechten eingeschränkt sehen, zum Beispiel durch Fahrtverzögerungen und damit einhergehenden Konsequenzen, können Sie sich an das Eisenbahnbundesamt (EBA) wenden.
Ihre Eingabe (Diskriminierungsanzeige) können Sie formlos per Post, E-Mail, Fax und Telefon oder online übermitteln. Sie sollte insbesondere enthalten:
Synonyme: Abstellung, Anfrage, BNetzA, Bundesnetzagentur, Diskriminierungsanzeige, Eisenbahninfrastrukturunternehmen, Eisenbahnregulierung, Eisenbahnverkehrsunternehmen, EIU, ERegG, EVU, Hafen, NBS, Netzzugang, Nutzungsbedingungen, Schienenwege, Serviceeinrichtung, SNB, Terminal, Zugang, Zugangsberechtigte
Lebenslagen: Beschwerden und Petitionen
Autor: Super-Admin
Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Zukünftig können Sie bei uns auch mehr und mehr Behördengänge direkt online erledigen.
Es gibt keine Fristen.
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.