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Elektronische Gesundheitskarte; Beantragung für gesetzlich Krankenversicherte

Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist der Mitgliedsausweis einer gesetzlichen Krankenkasse und bestätigt, dass Ihre gesetzliche Krankenkasse die Behandlungskosten für Sie bezahlt.
In der Regel bekommen Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse automatisch eine aktuelle eGK. Das ist auch der Fall, wenn die Gültigkeit Ihrer alten Karte abläuft. Sie müssen in diesen Fällen nichts weiter tun.
Wenn sich Ihr Name ändert, benachrichtigen Sie Ihre Krankenkasse. Ihre Krankenkasse stellt Ihnen dann eine neue Karte aus.
Sie haben Ihre eGK verloren, sie wurde gestohlen oder ist defekt? Dann müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse die alte eGK sperren lassen und eine neue Karte anfordern.

Synonyme: Chipkarte, eGK, EHIC, Elektronische Gesundheitskarte, europäische Krankenversicherungskarte, European Health Insurance Card, Gesundheitskarte, Krankenkasse, Krankenkassenkarte, Krankenversichertenkarte, Lichtbild, Passbild, Passfoto, Versichertenkarte

Lebenslagen: Kranken- und Pflegeversicherung

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Über den Krankenkassen-Navigator des GKV-Spitzenverbandes können Sie Leistungen auf Portalen der gesetzlichen Krankenkassen beantragen.

Elektronische Gesundheitskarte für gesetzlich Krankenversicherte online beantragen

Fristen:

  • Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse müssen Sie keine Frist einhalten.
  • Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist maximal 5 Jahre gültig. Nach dem Ablauf dieser Laufzeit schickt Ihnen Ihre Krankenkassen automatisch eine neue eGK.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Sozialgericht

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Leider wurden keine Beiträge gefunden

Synonyme:

ChipkarteeGKEHICElektronische Gesundheitskarteeuropäische KrankenversicherungskarteEuropean Health Insurance CardGesundheitskarteKrankenkasseKrankenkassenkarteKrankenversichertenkarteLichtbildPassbildPassfotoVersichertenkarte

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.