Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier

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Elektronische Gesundheitskarte; Einreichung eines Fotos

Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist Ihr Mitgliedsausweis bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und bestätigt, dass die Krankenkasse die Behandlungskosten für Sie bezahlt. Ihr Foto auf Ihrer eGK hilft, Verwechslungen zu vermeiden und Missbrauch einzudämmen.

Für das Erstellen Ihrer eGK digitalisiert Ihre Krankenkasse Ihr Bild und speichert es als digitales Foto ab. So kann es bei einem eventuellen Verlust oder Diebstahl Ihrer elektronischen Gesundheitskarte wieder verwendet werden.

Aufgrund der gesetzlichen Regelungen löscht die Krankenkasse Ihr eingereichtes Foto nach spätestens 10 Jahren. Vor einem neuen Kartenversand informiert Ihre Krankenkasse Sie, ob ein neues Bild benötigt wird.

Kein Passfoto auf der eGK benötigen

  • Kinder und Jugendliche bis zum 15. Lebensjahr und
  • Versicherte, die bei der Erstellung ihres Passbildes nicht mitwirken können, zum Beispiel immobile pflegebedürftige Menschen.

Synonyme: eGK, Elektronische Gesundheitskarte, Krankenkasse, Krankenkassenkarte, Krankenversichertenkarte, Lichtbild, Passbild, Passfoto, Versichertenkarte

Lebenslagen: Kranken- und Pflegeversicherung

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Hinweis: Die Krankenkassen treffen bei der Kommunikation mit Versicherten Maßnahmen, um die Daten der Versicherten zu schützen. Aus diesem Grund unterscheiden sich die Verfahren zur Authentifizierung in den Online-Portalen der Krankenkassen.

Zur Foto-Aktualisierung für Ihre eGK über den Kassen-Navigator des GKV-Spitzenverbands

Fristen:

  • Die Krankenkassen dürfen Ihr Foto für die Dauer Ihres Versicherungsverhältnisses für Ersatz und Folgeausstellungen Ihrer eGK speichern, jedoch längstens für 10 Jahre.
  • Nach dem Ende des Versicherungsverhältnisses löscht Ihre bisherige Krankenkasse das Foto unverzüglich, spätestens aber nach 3 Monaten.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Sozialgericht

Verwandte Leistungen:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

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Synonyme:

eGKElektronische GesundheitskarteKrankenkasseKrankenkassenkarteKrankenversichertenkarteLichtbildPassbildPassfotoVersichertenkarte

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.