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Eltern- und Familienbildung am Wochenende; Beantragung einer Zuwendung

Zweck

Die Angebote der Eltern- und Familienbildung am Wochenende richten sich grundsätzlich an alle Eltern. Sie bieten präventive Begleitung in verschiedenen Phasen der Partnerschaft, Ehe und Familie. Sie sollen zur Verbesserung der Beziehungen und der Kommunikation zwischen Paaren sowie Eltern und ihren Kindern beitragen.

Gegenstand

Gefördert werden Wochenendangebote der Eltern- und Familienbildung, die Eltern, Alleinerziehenden, Pflegeeltern und werdenden Eltern durch Seminare, Vorträge oder vergleichbare Veranstaltungen praxisnahe Informationen, Beratung und Unterstützung vermitteln. Für Angebote der Eltern- und Familienbildung am Wochenende, die als Wochenendseminare (Freitag, Samstag, Sonntag) durchgeführt werden, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine staatliche Zuwendung gewährt werden.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Privatpersonen: - Mütter, Väter, Alleinerziehende, oder werdende Eltern - Pflegeeltern - Großeltern (in Ausnahmefällen, z. B. bei Krankheit der Eltern)

Zuwendungsfähige Kosten

Antragsberechtigt sind Privatpersonen: Mütter, Väter, Alleinerziehende, oder werdende Eltern; Pflegeeltern; Großeltern (in Ausnahmefällen, z. B. bei Krankheit der Eltern)

Art und Höhe

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.

Die staatliche Zuwendung beträgt je Veranstaltungstag bis zu 27,00 EUR für jedes berücksichtigungsfähige Kind und bis zu 30,50 EUR für jeden berücksichtigungsfähigen Erwachsenen.

Die staatlichen Zuwendungen werden als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung gewährt.

Synonyme: Bildung, Bildungsprojekte, Familie, Unterstützung

Lebenslagen: Familien- und Erziehungsberatung, Finanzielle und sonstige Hilfen

Autor: Super-Admin

Fristen:

Die Antragsfrist beträgt 3 Woche(n). Der Antrag soll grundsätzlich mindestens drei Wochen vor Beginn des Wochenendseminars gestellt werden. Die Auszahlung der Zuwendung kann nur erfolgen, wenn die Bestätigung innerhalb von 3 Monaten nach Ende des bewilligten Seminars eingereicht wurde.

Rechtsbehelf:

Widerspruchsverfahren (fakultatives), verwaltungsgerichtliche Klage

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

BildungBildungsprojekteFamilieUnterstützung

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