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Nachwachsende Rohstoffe spielen eine zunehmend bedeutsame Rolle für die nachhaltige Energieversorgung. Strom und Wärme aus nachwachsenden Rohstoffen leisten einen wachsenden Beitrag zur Deckung der Energienachfrage.
Landkreise und kreisfreie Städte machen Bürgern umfassende Beratungsangebote, z.T. über die Energieagenturen vor Ort. LandSchafftEnergie“ (landschafftenergie@tfz.bayern.de) ist eine Initiative des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und bietet Information und Beratung für die Umsetzung der Energiewende im ländlichen Raum. Im Rahmen von „LandSchafftEnergie“ werden u. a. jährlich während der Heizperiode die Veranstaltungsreihe „Wärmewende mit Holz“ Informationsveranstaltungen zum „Heizen mit Holz“ durchgeführt, mit der über den Einsatz von Holz zur Wärmeerzeugung informiert wird.
Verschiedene einzelne Maßnahmen zur energetischen Nutzung nachwachsender Rohstoffe können gefördert werden.
Wichtige Regelungen zur energetischen Nutzung nachwachsender Rohstoffe:
Das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz - GEG) verfolgt das Ziel, unter Wahrung der Wirtschaftlichkeit, den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte signifikant zu erhöhen. Neu eingebaute Heizungen in Neubaugebieten müssen mindestens 65 % ihres Jahreswärmebedarfs mit erneuerbaren Energien decken. Für Bestandsbauten und Neubauten in Lücken gibt es längere Übergangsfristen; die Pflicht greift ab dem Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung, in großen Kommunen spätestens ab 30. Juni 2026, in kleineren Kommunen spätestens ab 30. Juni 2028. Das Gesetz erlaubt verschiedene technische Wege, die 65 % zu erfüllen (z. B. Wärmepumpe, Anschluss an Wärmenetz, Solarthermie, Biomasse oder grüne Gase). Für die 65 %-erneuerbare Energien-Vorgabe gibt es Ausnahmen und Härtefallregelungen. Begleitend werden im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) u. a. Zuschüsse für die Anschaffung von Heizungssystemen auf Basis erneuerbarer Energien gewährt, darunter auch Holz- und Holzpelletheizungen – auch in Form von Hybridheizungen in Kombination mit anderen Energieträgern. Die Errichtung von Biomasseheizwerken ab einer Nennwärmeleistung von mindestens 60 Kilowatt sowie die Errichtung und Erweiterung zugehöriger Wärmenetze fördert Bayern im Rahmen des Förderprogramms BioWärme Bayern.
Synonyme: Agenda, Agenda 21, Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraftstoffen, Biomasse; Rapsöl; Hackschnitzel; Energiepflanzen; Holzverwertung; Altholz, biomasseverordnung, Dung, EEWärmeG, Energiesteuergesetz; EnergieStG, Erneuerbare Energien, erneuerbare-Energien-Gesetz; EGG, Holzreste, Immissionsschutzgesetz, Klärschlamm, Laub, nachhaltig, Nachhaltigkeit, regenerative Rohstoffe, Umweltschutz, Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV, wärmegesetz
Lebenslagen: Klimaschutz, Energie und Rohstoffe
Autor: Super-Admin
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