Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Die Förderung soll die Erforschung, Entwicklung und Anwendung neuer Energie- und Energieeffizienztechnologien ermöglichen. Viele dieser Technologien sind aufgrund ihres technologischen Reifegrades noch nicht marktfähig und bedürfen einer entsprechenden Unterstützung. Primäres Ziel der bayerischen Forschungsförderung im Energiebereich ist es daher, durch finanzielle Unterstützung des Staates die hohen technischen und wirtschaftlichen Risiken für Unternehmen zu reduzieren und innovationsfreundliche Rahmenbedingungen zu schaffen.
Im Mittelpunkt der Förderung stehen Technologien und Konzepte, die deutliche Effizienzsteigerungen, eine verbesserte Integration erneuerbarer Energien, die Gewährleistung der Versorgungssicherheit sowie einen schnellen Transfer von Forschungsergebnissen in die Anwendung und in den Markt versprechen. Damit sollen die Wertschöpfung in Bayern erhöht sowie Arbeitsplätze geschaffen und erhalten werden.
Über den Einzelfall hinaus soll damit insbesondere auch ein Beitrag zur Erreichung der bayerischen, nationalen und internationalen Ziele zur Verbesserung der Energieeffizienz, der Energieeinsparung, der verstärkten Nutzung der Erneuerbaren Energien und der Reduktion der energiebedingten CO2-Emissionen geleistet werden.
Im Rahmen des Bayerischen Energieforschungsprogramms werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Studien und Demonstrationsvorhaben für neue Energie- und Energieeffizienztechnologien gefördert:
Zuwendungsempfänger sind Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Bayern. Für Vorhaben zur Demonstration und Einführung neuer Technologien in den Bereichen Energieeffizienz sowie erneuerbare Energien, erneuerbarer Wasserstoff und hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung können auch kommunale Gebietskörperschaften sowie Träger kirchlicher oder vergleichbarer Einrichtungen in Bayern antragsberechtigt sein.
Bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (nach Nrn. 2.1 und 2.2) können Personalkosten, Ausgaben für Instrumente und Ausrüstung, für Auftragsforschung, Wissen und für von Dritten direkt oder in Lizenz erworbene Patente sowie Ausgaben für Beratung und gleichwertige Dienstleistungen und sonstige Betriebsausgaben (wie Material, Bedarfsmittel und dergleichen) bezuschusst werden.
Bei Durchführbarkeitsstudien (gemäß Nr. 2.3) sind die Ausgaben der Studie (z. B. Ausgaben für Planung, Durchführung und Ergebnisdarstellung der Studie) zuwendungsfähig.
Bei Demonstrationsvorhaben (nach Nrn. 2.4 und 2.5) sind die Investitionsmehrausgaben zuwendungsfähig.
Art und Umfang der Zuwendung richten sich jeweils nach Nr. 5 des Bayerischen Energieforschungsprogramms.
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.
Die Zuwendung erfolgt als Anteilfinanzierung durch Zuschüsse im Rahmen einer Projektförderung. Die Zuwendung beträgt
Für KMU gemäß Anhang I AGVO ist eine Erhöhung der Fördersätze um 10 Prozentpunkte für Vorhaben der Nrn. 2.2 bis 2.5 möglich. Falls unterschiedliche Projekttätigkeiten sowohl der Forschung gemäß Nr. 2.1, der Entwicklung gemäß Nr. 2.2 als auch der Demonstration gemäß Nrn. 2.4 und 2.5 zuordenbar sind, wird der Fördersatz anteilig festgelegt.
Synonyme: Energieeffizienz, Energieforschung, Energietechnologie
Lebenslagen: Allgemeines, Entwicklung und Produkteinführung, Finanzielle Förderung und sonstige Hilfen, Förderungen auf Landesebene, Forschung
Autor: Super-Admin
Über den Onlinedienst Elektronische Antragstellung (ELAN) können Sie Ihren Antrag stellen.
Für diese Förderung gibt es keine festen Fristen.
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Verwaltungsgerichtliche Klage
Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht zur Verfügung.
Wegen eines Fehlers auf den vom Landratsamt zur Verfügung gestellten Stimmzetteln für die Landratswahl müssen alle bereits vorbereiteten Briefwahlunterlagen korrigiert werden. Die neuen Stimmzettel werden am Montag geliefert.
Der Versand und die Ausgabe im Rathaus beginnen daher voraussichtlich erst am Dienstag, 17. Februar.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.