Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung sind verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie schriftlich mitzuteilen.
Grundversorger ist jeweils das Versorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Synonyme: Ersatzversorgung, Reserveversorgung, Zusatzversorgung
Lebenslagen: Anmeldepflichten, Verbraucherschutz
Autor: Super-Admin
Maßgeblicher Stichtag für die Feststellung des Grundversorgers anhand der Marktverhältnisse der Belieferung von Haushaltskunden ist der 1. Juli des Feststellungsjahres. Die Grundversorger müssen alle drei Jahre festgestellt werden.
Nächster maßgeblicher Stichtag zur Grundversorgerfeststellung: 1. Juli 2024.
Das Feststellungsergebnis ist bis 30. September des Feststellungsjahres im Internet zu veröffentlichen und dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie über das hier verlinkte Onlineformular oder schriftlich mitzuteilen.
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Sofern eine Entscheidung der zuständigen Behörde gemäß § 36 Abs. 2 S. 4 EnWG erforderlich wird und ergeht, steht hiergegen der Verwaltungsrechtsweg offen.
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.