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Als Kritische Infrastrukturen werden Organisationen und Einrichtungen bezeichnet, die von hoher Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens sind und bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung erhebliche Versorgungsengpässe oder Gefährdungen für die öffentliche Sicherheit eintreten würden.
Als Betreiber eines Energieversorgungsnetzes müssen Sie IT-Störungen unverzüglich an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) melden. Dies gilt unabhängig davon, ob Ihr Energieversorgungsnetz zur Kritischen Infrastruktur zählt.
Damit Sie Störungen melden können, müssen Sie eine Kontaktstelle benennen, über die Sie jederzeit erreichbar sind. An diese Adresse schickt Ihnen BSI verschiedene Informationen, zum Beispiel Warnungen zur IT-Sicherheit und Lageinformationen.
Nach Ihrer Registrierung einer Kontaktstelle beim BSI erhalten Sie umfangreiche Informationen, die Ihnen beim Schutz Ihrer Kritischen Infrastrukturen helfen. Im Falle einer meldepflichtigen Störung stehen Ihnen so etablierte und vertrauenswürdige Meldekanäle zur Verfügung.
Sie erhalten unter anderem
Hierüber kann das BSI sicherstellen, dass
In der Regel verschickt das BSI Informationen während der üblichen Geschäftszeiten. In Ausnahmefällen sind dringende Warnungen auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten möglich, also an Feiertagen, Wochenenden oder nachts.
Synonyme: Betreiber von Energieversorgungsnetzen, BSI, Elektrizität, Energie, Energieanlagen, Energiebetreiber, Energieversorgung, Energieversorgungsnetz, Fernwärme, Gas, Gasversorgung, Heizöl, Informationstechnik, IT-Störung, Kontaktstelle, Kraftstoff, KRITIS, Kritische Infrastruktur, Meldeplicht, Melde- und Informationsportal, Mineralöl, Rohöl, Sicherheit, Sonderregelung Meldepflicht Energiebetreiber, Strom, Stromversorgung, Versorgung
Lebenslagen: Weitere Register, Rollen und Verzeichnisse
Autor: Super-Admin
Das Melde- und Informationsportal des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bietet Ihnen die Möglichkeit, die Benennung einer Kontaktstelle zur Meldungsabgabe sowie zur Übermittlung von Informationen an das BSI online vorzunehmen. Damit eine Meldung abgegeben werden kann, muss zunächst eine Kontaktstelle beim BSI registriert werden. Nach erfolgreicher Registrierung stehen Ihnen umfangreiche Informationen im Downloadbereich zur Verfügung, unter anderem ein Musterformular des Meldeformulars und eine Anleitung zur Durchführung einer Meldung, sodass Ihnen im Falle einer meldepflichtigen Störung etablierte und vertrauenswürdige Meldekanäle zur Verfügung stehen. Als Mittel der Authentifizierung im Melde- und Informationsportal wird ein vom BSI versendetes Hardware-Token verwendet.
Sobald sie erstmalig oder erneut ein Energieversorgungsnetz betreiben , müssen Sie spätestens am nächsten darauffolgenden Werktag eine Kontaktstelle benennen.
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.