Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier

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Erben; Beantragung einer Auskunft

Wer ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, kann sich auch als Nichtverfahrensbeteiligter beim Nachlassgericht erkundigen, wer Erbe einer verstorbenen Person geworden ist.

Dies gilt beispielsweise für Vermieter oder sonstige Nachlassgläubiger, die noch offene Forderungen gegen die verstorbene Person haben. Erforderlich ist ein vernünftigerweise gerechtfertigtes Interesse rechtlicher, tatsächlicher, wirtschaftlicher oder wissenschaftlicher Art. Es fehlt, wenn bereits alle notwendigen Informationen vorliegen und nicht ersichtlich ist, dass die Einsicht zu weiteren Erkenntnissen führen könnte.

Die Auskunft kann nur erteilt werden, wenn schutzwürdige Interessen eines Beteiligten oder eines Dritten nicht entgegenstehen.

Synonyme:

Lebenslagen: Erbschaftsantritt

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können sich beim Nachlassgericht online erkundigen, wer Erbe einer verstorbenen Person geworden ist. 

Anfrage nach Erben

Fristen:

keine

Verwandte Leistungen:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.