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Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung; Inanspruchnahme

Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) ist eine wichtige neue Beratungsmöglichkeit für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige. Sie dient als Lotse in der sozialen Landschaft und unterstützt ratsuchende Personen, sich im Gefüge der Ämter und Fachstellen zurecht zu finden.

Die Beratungsstellen der EUTB sind ein ergänzendes Angebot, das es zusätzlich zu bereits bestehenden Beratungsstrukturen gibt. Grundidee ist die Beratung auf Augenhöhe von Betroffenen für Betroffene. Menschen mit Behinderungen setzen sich in den EUTB-Beratungsstellen als „Experten in eigener Sache“ für die Belange von Menschen mit Behinderungen ein. Deshalb sind die Beratungsstellen der EUTB meist von der Selbsthilfe von Menschen mit Behinderungen oder von der Angehörigen-Selbsthilfe organisiert. Diese bringen ihr eigenes Wissen und ihre eigenen Erfahrungen mit ein. Die Beratungsstellen sind nicht an andere behördliche Strukturen angebunden, sondern unabhängig. Auf diese Weise trägt die EUTB dazu bei, Selbstbestimmung und Teilhabe zu stärken und zu fördern.

Bei der EUTB können sich ratsuchende Personen zu ihrer persönlichen Lebenslage beraten lassen. Die Unterstützung erfolgt unter anderem zu folgenden Themen:

  • Beantragung von Leistungen
  • Teilhabe am schulischen Leben und an Bildungsangeboten
  • Teilhabe am Arbeitsleben
  • Teilhabe am Leben der Gemeinschaft, beispielsweise am sozialen und kulturellen Leben
  • Wohnen und Freizeit
  • Mobilität, Pflege und Assistenz

Synonyme: Beratung Teilhabe, Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung, EUTB

Lebenslagen: Erleichterungen und Hilfen für behinderte Menschen, Leistungen zur Teilhabe

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

keine

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

Beratung TeilhabeErgänzende unabhängige TeilhabeberatungEUTB

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.