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Erhebung der nichtöffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung: Übermittlung von Daten

Grundgesamtheit

Befragt werden Betriebe, Verbände, Vereine und andere Einrichtungen, die im Berichtszeitraum jährlich mindestens 2.000 Kubikmeter (m³) Wasser aus selbst betriebenen Wassergewinnungsanlagen gewinnen/entnehmen oder mindestens 2.000 m³ Wasser / Abwasser in ein Oberflächengewässer / in den Untergrund direkt einleiten oder mindestens 10.000 m³ Wasser aus dem öffentlichen Netz oder von anderen Betrieben, Unternehmen, Verbänden, Vereinen, Einrichtungen übernehmen. Es besteht eine Auskunftspflicht. Auskunftspflichtig sind die Inhaberinnen oder Inhaber oder Leitungen der befragten Stellen. Die Erhebung wird bundesweit durchgeführt.

Berichtszeitraum :

Die Erhebung findet alle 3 Jahre statt. Der Berichtszeitraum ist der 1. Januar bis 31. Dezember des Berichtsjahres.

Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik:

Erhoben werden Daten zur Wassergewinnung nach Wasserarten und zum Wasserbezug, zur Abgabe von ungenutztem Wasser an Dritte und zur Ableitung von ungenutztem Wasser, zur Wasserverwendung nach Nutzungsarten, zur Art der Abwasserbehandlung und zum Verbleib des Abwassers nach Direkteinleitung, Indirekteinleitung und Ableitung an andere Betriebe, zu Schadstoffkonzentrationen und -frachten (Abwasserparameter), zur Menge und zum Verbleib der Abfälle aus der biologischen und der chemisch-physikalischen Abwasserbehandlung.

Nutzerbedarf:

Die Ergebnisse der Erhebung informieren umfassend über die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung in der Landwirtschaft, dem Produzierenden Gewerbe und den Dienstleistungsbereichen. Sie können als politische Entscheidungshilfe für Maßnahmen zum Umwelt- und insbesondere zum Gewässerschutz dienen. Nutzer sind Fachbehörden der Länder und des Bundes, Landes- und Bundesministerien, Forschungseinrichtungen, Verbände und andere Interessenvertretungen, Studierende und andere private Nutzungen, Medien, das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat).


EVAS-Nr.: 32221

Synonyme:

Lebenslagen: Statistische Erhebungen und Meldepflichten

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Auskunftspflichtige können über das Online-Meldeverfahren IDEV Meldungen für die amtliche Statistik online an das Bayerische Landesamt für Statistik übermitteln.

IDEV

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Sie erhalten ein Schreiben vom Statistischen Landesamt mit der Aufforderung an der Erhebung teilzunehmen. Bitte nehmen Sie innerhalb der genannten Frist teil.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Heranziehungsbescheid entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage

zuständige Ämter/Sachgebiete:

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