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Erhebung der Wasser- und Abwasserentgelte; Übermittlung von Daten

Grundgesamtheit :

Befragt werden die Betreiber von Anlagen der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung oder die Gemeinden. Es besteht eine Auskunftspflicht. Auskunftspflichtig sind die Inhaberinnen oder Inhaber oder Leitungen der genannten Anlagen oder die Gemeinden. Die Erhebung wird bundesweit durchgeführt.

Berichtszeitpunkt :

Die Erhebung findet alle 3 Jahre für das aktuelle Jahr und die beiden vorausgehenden Jahre zum Stichtag 1. Januar statt.

Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik:

Erhoben werden Daten zur Entgelthöhe und zur Entgeltstruktur (verbrauchs- und flächenabhängige Entgelte sowie verbrauchs- und flächenunabhängige Entgelte wie zum Beispiel die Grundentgelte).

Nutzerbedarf :

Die Ergebnisse der Erhebung informieren umfassend zu den Wasser- und Abwasserentgelten. Nutzer sind Bürgerinnen und Bürger, Studierende, Gemeinden, Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsunternehmen, Fachbehörden der Länder und des Bundes, Landes- und Bundesministerien, Forschungseinrichtungen, Verbände und andere Interessenvertretungen, Medien.

EVAS-Nr.: 32271

Synonyme:

Lebenslagen: Statistische Erhebungen und Meldepflichten

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Auskunftspflichtige können über das Online-Meldeverfahren IDEV Meldungen für die amtliche Statistik online an das Bayerische Landesamt für Statistik übermitteln.

IDEV

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Sie erhalten ein Schreiben vom Statistischen Landesamt mit der Aufforderung an der Erhebung teilzunehmen. Nehmen Sie bitte innerhalb der dort genannten Frist teil. Sie helfen damit, die Ergebnisse der Erhebung zügig für die Nutzenden bereitzustellen.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Heranziehungsbescheid entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage

zuständige Ämter/Sachgebiete:

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