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Die Erhebung des Inverkehrbringens von Kunststofftragetaschen und Einwegkunststoffprodukten findet jährlich statt. Es ist eine amtliche Befragung bei Unternehmen aus dem Verarbeitenden Gewerbe und dem Handel. Wenn Sie in Ihrem Unternehmen die folgenden Einweg-Kunststoffprodukte herstellen oder aus dem Ausland importieren, erhalten Sie eine schriftliche Aufforderung vom zuständigen statistischen Amt:
Sie müssen Auskunft darüber geben, wie viele Einweg-Kunststoffprodukte Sie in einem bestimmten Jahr erstmalig in Deutschland in Verkehr gebracht, das heißt auf dem Markt bereitgestellt haben. Sie müssen für die Auskunft einen Online-Fragebogen verwenden.
Für diese Erhebung besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht. Das heißt, Sie können die Teilnahme nicht ablehnen. Auskunftspflichtig sind die Inhaber, Inhaberinnen oder Leitungen der Unternehmen.
Welche Unternehmen sind im Berichtskreis der Erhebung?
Bei der Erhebung des Inverkehrbringens bestimmter Einweg-Kunststofferzeugnisse handelt es sich um eine Vollerhebung. Jedes Jahr wird der volle Berichtskreis befragt. Also müssen alle Unternehmen im Berichtskreis jährlich an der Erhebung teilnehmen. Der Berichtskreis umfasst alle Unternehmen, die eines oder mehrere der oben genannten Einweg-Kunststoffprodukte erstmalig in Deutschland in Verkehr bringen. Erstmalig in Verkehr bringen bedeutet, dass Sie als Unternehmen die unbefüllten oder befüllten Kunststoffprodukte gewerbsmäßig
und erstmalig auf dem Markt bereitstellen.
Berichtszeitraum und Befragungszeitpunkt
Auskünfte über das Inverkehrbringen der Einweg-Kunststoffprodukte müssen für jeweils ein Berichtsjahr erteilt werden. Die Erhebung wiederholt sich jährlich. Sie erhalten die Aufforderung zur Teilnahme an der Erhebung erst im Jahr nach dem Berichtsjahr.
Inhalte der Befragung
Zur Erhebung des Inverkehrbringens von Einweg-Kunststoffprodukten müssen Sie folgende Angaben machen:
Anzahl oder Menge der Einweg-Kunststoffprodukte, die Sie in im Berichtsjahr erstmalig in Deutschland auf dem Markt bereitgestellt haben.
Wie werden die Ergebnisse aus der Erhebung genutzt?
Die Ergebnisse sind die Grundlage für die nationale Berichterstattung nach der EU-Einwegkunststoffverordnung. Die EU fordert ausführliche Nachweise über den Verbrauch bestimmter Einweg-Kunststoffprodukte. Denn diese Produkte tragen intensiv zur Verschmutzung von Landschaft, Natur- und Siedlungsräumen bei, wenn sie nach Gebrauch achtlos weggeworfen werden.
EVAS: 32185
Synonyme:
Lebenslagen: Statistische Erhebungen und Meldepflichten
Autor: Super-Admin
Auskunftspflichtige können über das Online-Meldeverfahren IDEV Meldungen für die amtliche Statistik online an das Bayerische Landesamt für Statistik übermitteln.
Sie erhalten ein Schreiben vom Statistischen Landesamt mit der Aufforderung an der Erhebung teilzunehmen. Nehmen Sie bitte innerhalb der dort genannten Frist teil.
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