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Die Erhebung der passiv gefischten Abfälle findet jährlich statt. Es ist eine amtliche Befragung bei Unternehmen, Körperschaften, Einrichtungen und Behörden. Wenn Sie folgende Abfälle sammeln oder entsorgen, erhalten Sie eine schriftliche Aufforderung vom zuständigen Statistischen Landesamt:
Sie müssen Auskunft darüber geben, wie viele Abfälle Sie in einem bestimmten Jahr gesammelt und entsorgt haben.
Für diese Erhebung besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht. Auskunftspflichtig sind die Inhaber, Inhaberinnen oder Leitungen der Unternehmen, Körperschaften und Einrichtungen oder die Behörden.
Berichtszeitraum und Befragungszeitpunkt
Die Auskünfte müssen für jeweils ein Berichtsjahr erteilt werden. Die Erhebung wiederholt sich jährlich. Sie erhalten die Aufforderung zur Teilnahme an der Erhebung erst im Jahr nach dem Berichtsjahr.
Inhalte der Befragung
Zur Erhebung der passiv gefischten Abfälle müssen Sie folgende Angaben machen:
Wie werden die Ergebnisse aus der Erhebung genutzt?
Die Ergebnisse sind die Grundlage für die nationale Berichterstattung nach den EU-Richtlinien zu Einweg-Kunststoffprodukten und zu Hafenauffangeinrichtungen. Die EU fordert ausführliche Nachweise über die Entsorgung von passiv gefischten Abfällen und von Fanggeräten. Fanggeräte der Fischerei tragen intensiv zur Verschmutzung der Meere bei, wenn sie nach Gebrauch ins Meer gelangen oder gar vorsätzlich auf See entsorgt werden.
EVAS-Nr.: 32187
Synonyme:
Lebenslagen: Statistische Erhebungen und Meldepflichten
Autor: Super-Admin
Auskunftspflichtige können über das Online-Meldeverfahren IDEV Meldungen für die amtliche Statistik online an das Bayerische Landesamt für Statistik übermitteln.
Sie erhalten ein Schreiben vom Statistischen Landesamt mit der Aufforderung an der Erhebung teilzunehmen. Nehmen Sie bitte innerhalb der dort genannten Frist teil. Sie helfen damit, die Ergebnisse der Erhebung zügig für die Nutzenden bereitzustellen.
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