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Ein gemeinsamer Familienurlaub kann - neben der notwendigen gesundheitlichen Erholung - wesentlich dazu beitragen, das Familienklima zu verbessern. Die Beziehungen zwischen den Eltern, vor allem aber auch zwischen Eltern und Kindern kann gestärkt werden. So können wichtige und belastbare Grundlagen für den Familienalltag geschaffen werden.
Mit der Zuwendung soll es Familien in wirtschaftlich schwierigen Situationen ermöglicht werden, einmal im Jahr einen gemeinsamen Urlaub zu verbringen.
Förderfähig sind Familienurlaube zur Erholung in Familienferienstätten.
Zuwendungsempfänger für Familienurlaube sind Eltern, Elternteile, Pflegeeltern, alleinerziehende Mütter und Väter und in begründeten Ausnahmefällen auch Großeltern (z. B. bei Erkrankung der Eltern).
Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für die Unterbringung in einer Familienferienstätte.
Die staatlichen Zuwendungen werden als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung gewährt.
Die Zuwendung kann pro Verpflegungstag je berücksichtigungsfähigem Kind und Erwachsenen bis zu 19,50 EUR und für ein nicht nur vorübergehend körperlich, geistig oder seelisch behindertes Kind bis zu 25,50 EUR betragen.
Der Zuwendungsempfänger hat einen Anteil von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben aus eigenen Mitteln zu erbringen.
Synonyme:
Lebenslagen: Allgemeines, Finanzielle Notlagen, Finanzielle und sonstige Hilfen
Autor: Super-Admin
Sie können den Antrag auf Förderung von Familienerholung in Familienferienstätten online stellen.
vom 13. April 2023, Az. IV3/6552.02-1/7, BayMBl. Nr. 191
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.