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Der Kurs hat das Ziel, dass Jugendliche befähigt werden, den erfolgreichen Abschlusses der Mittelschule bzw. des Qualifizierenden Abschlusses der Mittelschule anzustreben.
Förderung von Kursen für Jugendliche, die den erfolgreichen Abschluss bzw. den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule nachholen möchten. Anerkannte Träger bieten Unterricht und Betreuung, die als Projektförderung mit Eigenmittelanteil bezuschusst werden.
Gefördert werden Träger der Erwachsenenbildung, staatlich geförderter Landesorganisationen und Träger der Erwachsenenbildung auf Landesebene in Bayern sowie ihre Mitgliedseinrichtungen.
Zuwendungsfähig sind grundsätzlich nur Ausgaben, die unmittelbar für die Durchführung der geförderten Maßnahme erforderlich sind und innerhalb des Bewilligungszeitraums entstehen. Dazu zählen in der Regel projektbezogene Personal- und Sachausgaben sowie Kosten für Leistungen Dritter und anteilige Betriebskosten, sofern sie dem Förderzweck dienen und wirtschaftlich sowie sparsam eingesetzt werden. Nicht zuwendungsfähig sind hingegen insbesondere Grundausstattung an Mobiliar, bereits begonnene Maßnahmen oder Ausgaben ohne direkten Bezug zum Fördergegenstand. Grundlage hierfür sind die Art. 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) sowie die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften.
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Zuwendung wird als Projektförderung in der Form einer Festbetragsfinanzierung gewährt. Ein Eigenmittelanteil von mindestens 10% wird gefordert.
Synonyme: Ausbildung, Bildung, Erwachsenenbildung, Mittelschulabschluss, Schule
Lebenslagen: Bildungsabschlüsse, Bildung und Kultur, Freizeitgestaltung
Autor: Super-Admin
Sie können die Förderung über die Fördermanagementplattform Bayern (FMP) digital beantragen.
Der Antrag auf Zuwendung ist spätestens vier Wochen vor dem geplanten Kursbeginn zu stellen.
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