Europaangelegenheiten, internationale Beziehungen und Entwicklungszusammenarbeit; Beantragung einer Förderung
Es werden Maßnahmen in folgenden drei Bereichen gefördert:
- Europaangelegenheiten:
- Information der Öffentlichkeit über die Entwicklung der Europäischen Union mit ihren geschichtlichen, gesellschaftlichen, kulturellen, sozialen, wirtschaftlichen und politischen Bezügen
- Stärkung des öffentlichen Dialogs über die Zukunft der Europäischen Union im Einklang mit den Grundsätzen der Bayerischen Verfassung, des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland sowie der Europäischen Verträge
- Internationale Beziehungen
- Beziehungspflege Bayerns mit ausländischen Staaten und Regionen
- Auseinandersetzung mit allgemeinen außen- und sicherheitspolitischen Entwicklungen
- Stärkung der deutschen Sprache und der deutschen Minderheiten im Ausland
- Vermittlung und Präsentation der kulturellen Identität Bayerns im Ausland
- Entwicklungszusammenarbeit
- Unterstützung ausgewählter Staaten in ihrer Entwicklung, ihrer Eigenverantwortung, sowie
- die Minderung von Fluchtursachen vor Ort, in sinnvoller Ergänzung zu den Programmen der Europäischen Union und des Bundes
- Entwicklungspolitische Inlandsarbeit
- Stärkung des Bewusstseins für globale Entwicklungszusammenhänge, wechselseitige Abhängigkeiten und Verantwortungen
Synonyme:
Lebenslagen: Entwicklungsnetzwerke, Förderungen nach Förderbereichen