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Aufnahmebedingungen: In der Regel ein mittlerer Schulabschluss und eine entsprechende berufliche Vorbildung. Die Fachakademien unterscheiden sich jedoch hinsichtlich Aufnahmebedingungen, Ausbildungsdauer und Abschlüssen. Interessenten sollten direkt bei der jeweiligen Schule nachfragen. Die jeweiligen Aufnahmebedingen sind in den §§ 4 bis 8 FakO geregelt.
Abschlüsse: Die Staatliche Abschlussprüfung verleiht eine staatlich festgelegte Berufsbezeichnung. Absolventinnen und Absolventen von Fachakademien bestimmter Ausbildungsrichtungen können an einer Ergänzungsprüfung teilnehmen. Wer sie besteht, ist zum Studium an einer Fachhochschule berechtigt.
Wer in der Abschlussprüfung der Fachakademie und in der Ergänzungsprüfung jeweils die Gesamtnote "sehr gut" erhält, erwirbt damit die fachgebundene Hochschulreife. Sie berechtigt zum Studium bestimmter Studiengänge an wissenschaftlichen Hochschulen nach Maßgabe der Qualifikationsverordnung und der Liste der Zuordnung von Nachweisen der fachgebundenen Hochschulreife zu Hochschulstudiengängen. Absolventen von Fachakademien bestimmter Ausbildungsrichtungen erhalten den Bachelor Professional.
Bei den Fachakademien gibt es folgende Ausbildungsrichtungen:
Synonyme:
Lebenslagen: Schulische Berufsausbildung, Weiterbildung
Autor: Super-Admin
Schulordnung für die Fachakademien (Fachakademieordnung – FakO)
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