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Fachassistent/Fachassistentin Digitalisierung und IT-Prozesse; Beantragung der Zulassung zur Fortbildungsprüfung

Der Fachassistent Digitalisierung und IT-Prozesse, kurz FAIT, ist eine Fortbildung, die von den Steuerberaterkammern angeboten wird.

In der „Dreiecksbeziehung“ zwischen Steuerberaterkanzlei, Mandantenunternehmen und Finanzverwaltung verfügen die Fachassistenten über den notwendigen Überblick, um digitale Geschäftsprozesse, Arbeitsabläufe sowie die damit verbundenen Datenflüsse und Schnittstellen für und mit dem Kanzleiinhaber zu steuern. Gesamtziel der Fortbildung ist es, dass Kanzleimitarbeiter Steuerberater bei der Organisation, Umsetzung und Weiterentwicklung einer Digitalstrategie unterstützen und medienbruchfreien Daten- und Informationsaustausch sicherstellen können.

Die Zulassung zur Prüfung zum Fachassistenten / zur Fachassistentin Digitalisierung und IT-Prozesse (FAIT-Prüfung) muss bei der zuständigen Steuerberaterkammer beantragt werden.

Örtlich zuständig für die Zulassung zur Fortbildungsprüfung ist die Steuerberaterkammer, in deren Bezirk der Prüfungsbewerber / die Prüfungsbewerberin in einem Arbeitsverhältnis steht, – sofern kein Arbeitsverhältnis besteht – seinen/ihren Wohnsitz hat.

Synonyme:

Lebenslagen: Anmelde-, Antrags- und Anzeigepflichten

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Hier können Sie sich zur Fortbildungsprüfung Fachassistent/in Digitalisierung und IT Prozesse anmelden.

FAIT: Zulassung Prüfung Fachassistent/in Digitalisierung und IT-Prozesse - Antragsportal der Steuerberaterkammern

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Die Prüfungen finden nach Bedarf, in der Regel einmal im Jahr statt. Die Prüfungstermine werden von der Steuerberaterkammer festgelegt. Sie gibt die Prüfungstage und Prüfungsorte einschließlich der Anmeldefristen in geeigneter Weise öffentlich vor Ablauf der Anmeldefrist bekannt.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.