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Zum Schutz vor Gefahren und zur Regelung der Ordnung auf den Straßen gibt es straßenverkehrsrechtliche Vorschriften. Wenn Sie gegen diese Vorschriften verstoßen, können Sie Punkte nach dem sogenannten "Fahreignungs-Bewertungssystem" erhalten. Umgangssprachlich werden diese Punkte als "Punkte in Flensburg" bezeichnet, da das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) seinen Sitz in Flensburg hat. Das KBA führt das Fahreignungsregister (FAER), die sogenannte Verkehrssünderdatei, in die die Punkte und gegebenenfalls verhängte Maßnahmen eingetragen werden.
Je nach Schwere Ihres Verstoßes erhalten Sie ein 1 bis 3 Punkte.
3 Punkte erhalten Sie bei schweren Verstößen gegen die Verkehrsregeln. Diese werden als Straftaten gewertet. Ihr Führerschein wird Ihnen sofort entzogen. Das gilt zum Beispiel bei:
2 Punkte erhalten Sie für Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die die Verkehrssicherheit besonders beeinträchtigen. Ihr Führerschein wird nicht sofort eingezogen. Zum Beispiel:
Einen Punkt erhalten Sie für Ordnungswidrigkeiten, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Es ist auch möglich, dass Sie bei Ordnungswidrigkeiten ein Bußgeld auferlegt bekommen, aber keinen Punkt erhalten.
Wenn Sie mehrere Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten gleichzeitig begehen, wird nur diejenige mit der höchsten Punktzahl berücksichtigt. Das gilt auch, wenn Sie den Führerschein auf Probe besitzen.
Die zuständige Behörde Ihres Bundeslandes ergreift je nach der Summe aller Punkte folgende Maßnahmen:
Wenn Sie ermahnt oder verwarnt werden, können Sie freiwillig ein Fahreignungsseminar besuchen.
Bei einer freiwilligen Teilnahme nach einer Ermahnung wird Ihnen ein Punkt von Ihrem Konto abgezogen. Diese Regelung können Sie einmal innerhalb von 5 Jahren nutzen.
Bei einer freiwilligen Teilnahme nach einer Verwarnung wird Ihnen kein Punkt abgezogen.
Die Teilnahme am Fahreignungsseminar ist für Sie verpflichtend, wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde und Sie diese wiedererlangen möchten.
Die Punkte werden nach Ablauf einer bestimmten Frist getilgt. Die Frist beträgt:
Sie können sich online, schriftlich oder persönlich beim KBA über den Stand Ihrer Punkte informieren.
Synonyme: Bußgeld, Entzug Fahrerlaubnis, Entzug Führerschein, FAER, Fahreignungs-Bewertungssystem, Fahreignungsregister, Fahreignungsseminar, Fahrerlaubnis, Flensburg, Flensburger Verkehrssünderkartei, Führerschein, KBA, KBA, Kraftfahrtbundesamt, Kraftfahrt-Bundesamt, Kraftfahrt-Bundesamt, Ordnungswidrigkeit, Punkte, Punkteeintrag, punkte flensburg, Punkte in Flensburg, Punkte in Flensburg, Punktekatalog, Punkteregister, Punktesystem, Punktesystem, rechtskräftige Ordnungswidrigkeiten, Tilgung Punkte, verkehrsrechtliche Straftaten von Verkehrsteilnehmern, Verkehrssicherheit, Verkehrssünderdatei, Verkehrssünderkartei, Verkehrssünderkartei, Verkehrsverstoß, Verkehrsverstöße, Verkehrszentralregister, Verkehrszentralregister; Auskunft über Punktestand, VZR
Lebenslagen: Rund um Führerscheine, Verkehrsordnungswidrigkeiten
Autor: Super-Admin
Im Fahreignungsregister (FAER) werden rechtskräftige Entscheidungen über Ihre Verkehrsverstöße und deren Punkte sowie Fahrerlaubnismaßnahmen gespeichert. Wenn Sie Ihre Eintragungen im Fahreignungsregister, der sogenannten Verkehrssündenkartei, einsehen möchten, können Sie gebührenfrei eine Auskunft erhalten.
Bei der Eigenauskunft:
Bei Einträgen in das Fahreignungsregister:
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