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Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung; Beantragung der Verlängerung

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist längstens 5 Jahre gültig. Sie kann auf Antrag des Inhabers jeweils bis zu fünf Jahre verlängert werden.

Die Verlängerung ist bei der für den Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (= Landratsamt oder kreisfreie Stadt) zu beantragen.

Synonyme: Fahrgastbeförderungsschein, Führerschein verlängern, FzF, Personen befördern, Personenbeförderung, Personenbeförderungsschein, P-Schein

Lebenslagen: Rund um Führerscheine

Autor: Super-Admin

Fristen:

Der Verlängerungsantrag ist rechtzeitig vor Ablauf der Geltungsdauer der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung zu stellen.

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Lebenslagen:

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Synonyme:

FahrgastbeförderungsscheinFührerschein verlängernFzFPersonen befördernPersonenbeförderungPersonenbeförderungsscheinP-Schein

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.