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Fahrlehrerwesen; Beantragung der Anerkennung als Träger von fahrlehrerrechtlichen Fortbildungslehrgängen

Fahrlehrer, Inhaber der Seminarerlaubnis Aufbauseminar oder Verkehrspädagogik sowie Ausbildungsfahrlehrer unterliegen einer gesetzlichen Fortbildungspflicht. Die Träger dieser Fortbildungslehrgänge bedürfen einer Anerkennung.

Für die Anerkennung der Träger von Fortbildungslehrgängen für Fahrlehrer und Ausbildungsfahrlehrer nach § 53 Abs. 1 und 3 Fahrlehrergesetz (FahrlG) ist die Regierung in deren Bezirk der Träger seinen Sitz hat zuständig.

Für die Anerkennung der Träger von Fortbildungslehrgängen für Inhaber einer Seminarerlaubnis Aufbauseminar oder einer Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik nach § 53 Abs. 2 FahrlG ist die Regierung der Oberpfalz für ganz Bayern zuständig.

Synonyme:

Lebenslagen: Erlaubnispflichtige und überwachungspflichtige Unternehmen

Autor: Super-Admin

Rechtsbehelf:

Klage (Verpflichtungsklage bei Ablehnung des Antrags)

Verwandte Leistungen:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.