Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Auf Antrag der Fischereiberechtigten, Fischereipächter und Fischereigenossenschaften werden von diesen vorgeschlagene Personen als Fischereiaufseher bestellt.
Die Aufgaben der Fischereiaufseher umfassen
Zu diesen Rechtsvorschriften gehört nicht nur das Fischereirecht, sondern es zählen auch die einschlägigen Bestimmungen des Naturschutzrechts, des Wasserrechts, des Tierschutzrechts des Fischseuchenrechts, des Abfallbeseitingsrechts und des Schifffahrtsrechts dazu.
Fischereiaufseher dürfen
Wird von den Fischereiausübungsberechtigten trotz behördlicher Aufforderung kein Antrag auf Bestellung eines Fischereiaufsehers gestellt, kann die Kreisverwaltungsbehörde nach eigenem Ermessen einen Fischereiaufseher bestellen, soweit dies im öffentlichen Interesse notwendig ist.
Mit der Bestellung wird der örtliche Zuständigkeitsbereich des Fischereiaufsehers festgelegt. Dieser kann sich auf Bezirke benachbarter Kreisverwaltungsbehörden erstrecken.
Der Fischereiaufseher ist während der Ausübung seines Dienstes Angehöriger der bestellenden Kreisverwaltungsbehörde im Außendienst und darf Amtshandlungen in dem festgelegten Zuständigkeitsbereich vornehmen. Dazu zählt die Ahndung geringfügiger Ordnungswidrigkeiten.
Synonyme:
Lebenslagen: Fischen
Autor: Super-Admin
Die von den Kreisverwaltungsbehörden und kreisfreien Städten bestellten Fischereiaufseher erhalten auf Antrag einen Dienstausweis.
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.