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Flaggenzertifikat für Sportboot; Beantragung der Rückgabe

Das Flaggenzertifikat dient als Nachweis für die Berechtigung zum Führen der deutschen Flagge an einem Seeschiff oder einem seetauglichen Sportboot mit bis zu 15 Metern Rumpflänge.

Es wird für natürliche Personen, Personengemeinschaften oder juristische Personen ausgestellt. Sie müssen einen Wohnsitz beziehungsweise Sitz in Deutschland haben und entweder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder Bürgerin beziehungsweise Bürger der Europäischen Union (EU) sein.

Ein Flaggenzertifikat ist zurückzugeben, wenn

  • das Schiff oder Boot verkauft wurde,
  • das Schiff in ein deutsches oder ausländisches Schiffsregister eingetragen wurde,
  • sich die Eigentumsverhältnisse verändern, insbesondere bei Eignergemeinschaften, zum Beispiel wenn Eigentümerinnen oder Eigentümer ausscheiden oder neue Personen der Eignergemeinschaft beitreten, oder
  • die Eigentümerin oder der Eigentümer verstirbt.

Synonyme: deutsche Flagge, Flaggenzertifikat, Flaggenzertifikat zurückgeben, Rückgabe, Rücknahme, Sportboot

Lebenslagen: Freizeitgestaltung

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie bietet Ihnen die Möglichkeit, Flaggenzertifikate online zu beantragen. - schnelle und einfache Online-Beantragung - Nachweise direkt online hochladen - Bearbeitung speichern und fortsetzen - automatisierte Datenübernahme

Flaggenzertifikat online beantragen

Fristen:

Geben Sie das Flaggenzertifikat unverzüglich zurück, wenn Sie das Fahrzeug verkaufen oder sich die Eigentumsverhältnisse ändern.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch bei Ablehnungsbescheid

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

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Synonyme:

deutsche FlaggeFlaggenzertifikatFlaggenzertifikat zurückgebenRückgabeRücknahmeSportboot

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.