Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
Ansprech-
partner
Text vorlesen lassen? Bitte den ReadSpeaker freischalten!
Als Fluggast haben Sie die Möglichkeit, eine Anzeige zu erstatten, wenn Ihre Rechte bei folgenden Ereignissen auf Flugreisen verletzt wurden:
Je nach Schwere der Situation muss Ihnen das Luftfahrtunternehmen Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen erbringen. Die Luftfahrtunternehmen sind auch verpflichtet, Flugreisende über ihre Fluggastrechte zu informieren.
Wenn Sie sich in Ihren Fluggastrechten verletzt sehen, können Sie eine Anzeige beim Luftfahrt-Bundesamt einreichen. Geben Sie dabei alle notwendigen Details im Anzeigeformular an.
Bei nachgewiesenen Verstößen gegen die Verordnung kann das Luftfahrt-Bundesamt Sanktionen in Form von Geldbußen gegen das Luftfahrtunternehmen festlegen. Durch die Geldbußen soll verhindert werden, dass sich zukünftig Verstöße wiederholen.
Davon unabhängig sind Ihre möglichen zivilrechtlichen Ansprüche, wie beispielsweise die Zahlung einer Ausgleichsleistung.
Das Luftfahrt-Bundesamt ist weder befugt, Sie bei der Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen aus der Verordnung gegenüber dem Luftfahrtunternehmen zu unterstützen, noch Sie diesbezüglich zu beraten. Individuelle Ansprüche gegenüber dem Luftfahrtunternehmen müssen Sie im kostenlosen Schlichtungsverfahren oder erforderlichenfalls vor Gericht selbst durchsetzen.
Synonyme: annullieren, Annullierung, Anzeige, Anzeigen, Ausfall, Ausgleichsleistung, Ausgleichszahlung, Beförderungsklasse, Beförderungsverweigerung, Beschwerde, beschweren, Betreuungsleistungen, Entgegennahme, ersatzbefördert, Ersatzbeförderung, Fliegen, Flug, Flugausfall, Fluggast, Fluggastrechte, Fluggesellschaft, Flugklasse, Flugreise, Flugscheinkosten, Flugscheinkostenerstattung, Flugverspätung, herabgestuft, herabstufen, Herabstufung, höhergestuft, höherstufen, Höherstufung, Luftfahrtunternehmen, Mitnahmeverweigerung, nichtbefördert, Nichtbeförderung, Tarif, Ticketkosten, Ticketkostenerstattung, Unterstützungsleistungen, Verbraucherschutz, verspätet, Verspätung, Verweigerung
Lebenslagen: Probleme und Hilfen unterwegs, Reisen in einen EU-Mitgliedsstaat, Reisen in einen Staat außerhalb der EU
Autor: Super-Admin
Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.
Es gibt keinen Rechtsbehelf.
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.