Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Eine Flugausbildung darf nur in genehmigten oder erklärten Ausbildungsorganisationen (Flugschulen) durchgeführt werden.
In Bayern sind die Luftämter Nordbayern und Südbayern für Ausbildungsorganisationen zur Ausbildung von Leichtluftfahrzeug-, Segelflugzeug-, Ballon- und Privatpiloten (ohne Instrumentenflugberechtigung) zuständig.
Die Erklärung der Ausbildungsorganisation als Declared Training Organisation (DTO) muss folgendes enthalten:
Synonyme:
Lebenslagen: Befähigungs- und Sachkundenachweise
Autor: Super-Admin
Sie können die Erklärung zur DTO (Declared Training Organisation) online einreichen.
verwaltungsgerichtliche Klage
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.