Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier

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Flugschule; Beantragung der Zulassung einer Ausbildungsorganisation für Luftfahrtpersonal

Eine Flugausbildung darf nur in genehmigten bzw. registrierten Flugschulen durchgeführt werden. In Bayern sind die Luftämter Nordbayern und Südbayern für die Zulassung bzw. Registrierung von Ausbildungsorganisationen für die Ausbildung von Leichtluftfahrzeug-, Segelflugzeug-, Ballon- und Privatpiloten (ohne Instrumentenflugberechtigung) zuständig.

Synonyme: Beantragung der Zulassung als Ausbildungsorganisation für Luftfahrtpersonal

Lebenslagen: Erlaubnispflichtige und überwachungspflichtige Unternehmen

Autor: Super-Admin

Fristen:

Keine

Rechtsbehelf:

Klage (Verpflichtungsklage bei Ablehnung des Antrags)

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

Beantragung der Zulassung als Ausbildungsorganisation für Luftfahrtpersonal

Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.