Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Betriebe, die Tätigkeiten an ortsfesten Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen und Brandschutzsystemen durchführen, benötigen eine Zertifizierung.
Betriebe, die
an ortsfesten Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen und bzw. Brandschutzsystemen vornehmen, benötigen eine Zertifizierung gemäß § 6 Abs. 1 ChemKlimaschutzV i.V.m. Art 6 DVO (EU) 2015/2067 bzw. VO (EG) Nr. 304/2008.
Der Antrag ist mittels Antragsformular beim Bayerischen Landesamt für Umwelt zu stellen.
Synonyme: Betriebszertifikate, Zertifikate für Betriebe, personalzertifikate
Lebenslagen: Befähigungs- und Sachkundenachweise
Autor: Super-Admin
Unternehmen, die Tätigkeiten an ortsfesten Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen und Brandschutzsystemen durchführen, benötigen eine Zertifizierung nach § 6 Abs. 1 Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) i.V.m. Art. 6 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2067. Diese kann online beantragt werden.
Zertifizierung von Betrieben
Keine
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.