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Die Flurneuordnung ist ein Instrument, um die heimische Kulturlandschaft nachhaltig zu entwickeln. Damit sollen die Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft verbessert, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes erhalten und ausgebaut, die natürlichen Lebensgrundlagen (Boden, Wasser, Luft) geschützt und der notwendige Ausbau bzw. die Ertüchtigung der Infrastruktur unterstützt werden. Mit der Bodenordnung können auch die ökonomischen und ökologischen Interessen der Kulturlandschaft in Einklang gebracht werden.
Die Ämter für Ländliche Entwicklung bieten fachliche, organisatorische, rechtliche und finanzielle Hilfestellung. Damit können eine flächendeckende Neuordnung des Grundbesitzes, die Durchführung von Bau- und Gestaltungsmaßnahmen, die Verkehrserschließung und Verbesserung der Infrastruktur, wasserwirtschaftliche Maßnahmen, Maßnahmen für Freizeit und Erholung sowie Maßnahmen des Bodenschutzes, des Naturschutzes und der Landespflege umgesetzt werden. Die Flurneuordnung stärkt die Wirtschaftskraft und verbessert die Struktur des ländlichen Raums als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum.
Zur Durchführung einer Flurneuordnung ist die Einleitung eines Verfahrens nach dem Flurbereinigungsgesetz erforderlich. Dazu stellen Gemeinden oder Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer einen schriftlichen Antrag beim zuständigen Amt für Ländliche Entwicklung. Das Amt prüft, ob die Voraussetzungen für die Durchführung einer Flurneuordnung gegeben und die Beteiligten zur Mitwirkung bereit sind.
Synonyme: Bach, Bewirtschaftung, Bodenordnung, Bulldog, Erdbecken, Erosion, Feld, Felder, Feldstücke, Grundstücksgrenzen, Grundstückstausch, Hecken, Hochwasser, Humus, Kernweg, Kernwegenetz, Landwirt, Niederschlag, Pacht, PV-Anlage, Regen, Renaturierung, Schlamm, Starkregen, Traktor, Wasserrückhaltung, Wertermittlung, Windkraft
Lebenslagen: Förderungen auf Landesebene, Naturschutz, Artenschutz und Landschaftspflege
Autor: Super-Admin
AllMBl. 2013 S. 562; E5-7554-1/316; 7815-L
BayMBl. Nr. 511; Az. E5-7554-1/1030 vom 12.11.2025
BayMBl. 2024 Nr. 223, Az. E5-7554-1/928 vom 29.04.2024
Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht zur Verfügung.
Wegen eines Fehlers auf den vom Landratsamt zur Verfügung gestellten Stimmzetteln für die Landratswahl müssen alle bereits vorbereiteten Briefwahlunterlagen korrigiert werden. Die neuen Stimmzettel werden am Montag geliefert.
Der Versand und die Ausgabe im Rathaus beginnen daher voraussichtlich erst am Dienstag, 17. Februar.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.