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Die Förderung orientiert sich am sonderpädagogischen Förderbedarf eines Kindes, z.B. in den Bereichen Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, Hören, Sehen sowie ggf. weiterem Förderbedarf wie im Autismus-Spektrum, wenn gleichzeitig ein sonderpädagogischer Förderbedarf besteht. Kinder mit mehreren Förderschwerpunkten besuchen die Schule, die ihren Förderbedarf am besten erfüllen kann. Es werden Förderschulen mit folgenden Schwerpunkten unterschieden:
Schulen zur sonderpädagogischen Förderung für die genannten Förderschwerpunkte sind Förderzentren mit dem jeweiligen Förderschwerpunkt. Schulen zur sonderpädagogischen Förderung, die die Förderschwerpunkte Sprache, Lernen sowie emotionale und soziale Entwicklung umfassen, sind Sonderpädagogische Förderzentren. An Förderschulen können Klassen für Kranke angegliedert werden. Die anderen Förderschulen führen die Bezeichnung der entsprechenden allgemeinen Schule mit dem Zusatz "zur sonderpädagogischen Förderung" und der Angabe des Schwerpunkts.
Die Förderschulen umfassen
1. Förderzentren mit Klassen der
2. sonstige allgemein bildende Schulen zur sonderpädagogischen Förderung,
3. berufliche Schulen zur sonderpädagogischen Förderung.
Synonyme: Außenklassen, Förderklassen, Stützklassen
Lebenslagen: Betreuung und Integration behinderter Kinder, Bildung, Schulpflicht und Schularten
Autor: Super-Admin
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.