Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Ob Start-Up, kleines, mittelständisches oder Großunternehmen: Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen, die Forschung und Entwicklung betreiben, können von der Forschungszulage profitieren.
Stellen Sie dafür einen "Antrag auf Bescheinigung eines FuE-Vorhabens" bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). Diese prüft, ob es sich bei Ihrem Vorhaben um ein förderfähiges Forschungsprojekt handelt. Die BSFZ untersucht dazu Ihre Eingaben auf Neuartigkeit, Risiko oder Unwägbarkeit und auf Planmäßigkeit.
Eine Bescheinigung für eine Forschungszulage können Sie vor, während oder nach Abschluss Ihres Vorhabens beantragen. Beachten Sie dabei, dass Sie immer zuerst die Bescheinigung beantragen. Sie ist Voraussetzung dafür, dass Sie anschließend bei Ihrem zuständigen Finanzamt den "Antrag auf Forschungszulage" stellen können.
Synonyme: Antrag, Antragsstellung, Antragsverfahren, Bescheinigung, Bescheinigungsstelle, Bescheinigungsstelle Forschungszulage, Bescheinigungsverfahren, ELSTER-Zertifikat, Experimentelle Entwicklung, Festsetzung der Forschungszulage, Finanzamt, Förderfähige Aufwendungen, Forschung, Forschungsförderung, Forschungszulage, Forschungszulagenbescheinigungsverordnung, Forschungszulagengesetz, Forschung und Entwicklung, Gewährung der Forschungszulage, Großunternehmen, Grundlagenforschung, industrielle Forschung, Kleine und mittlere Unternehmen, KMU
Lebenslagen: Finanzielle Förderung und sonstige Hilfen, Finanzielle Hilfen und Förderprogramme, Forschungsnetzwerke, Öffentliche Förderung
Autor: Super-Admin
Auf der Internetseite des BSFZ können Sie einen Antrag auf Gewährung einer Forschungszulage stellen. Zunächst müssen Sie sich auf dem Webportal registrieren. Dann können Sie das Antragsformular Schritt für Schritt online ausfüllen.
Achten Sie darauf, dass Sie die Anträge rechtzeitig einreichen.
Sie können den Antrag grundsätzlich nur bis zum Ablauf von vier Jahren stellen. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem förderfähige Aufwendungen bei Ihnen entstanden sind. Für förderfähige Aufwendungen im Jahr 2025 würde die Frist beispielsweise Ende 2025 beginnen und am 31.12.2029 enden.
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.