Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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In der bayerischen Verwaltung ist die Konzeption und Umsetzung der Fortbildung grundsätzlich an die spezifischen Gegebenheiten und Bedürfnisse der jeweiligen Ressorts geknüpft. Gemäß Art. 66 Leistungslaufbahngesetz unterliegt die Fortbildung dem Ressortprinzip. Daher ist jedes Ressort für die Feststellung des Fortbildungsbedarfs und die Konzeption von entsprechenden Fortbildungsangeboten selbst verantwortlich.
Die Fortbildungsmaßnahmen werden regelmäßig durch die obersten Dienstbehörden und durch die von ihnen beauftragten Behörden oder Stellen durchgeführt. Das Fortbildungsprogramm wird in den Dienstbehörden bekanntgegeben. Beschäftigte haben die Möglichkeit sich für einzelne Fortbildungen anzumelden.
Die Wissensvermittlung erfolgt mittels Präsenz- und Digitalunterricht und wird durch eLearning über das gemeinsame Bildungsportal bayerischer Behörden BayLern (siehe unter "Weiterführende Links") ergänzt.
Synonyme:
Lebenslagen: Fortbildung und Qualifizierung
Autor: Super-Admin
Die Anmeldung für die Fortbildungsangebote ist in der Regel nur bis zu einem bestimmten Termin möglich. Die Anmeldefristen können dem Fortbildungsprogramm entnommen werden.
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.