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Die sog. Karteikartenabschrift ist ein Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister der Fahrerlaubnisbehörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat, und gibt Auskunft über Ihre persönlichen Fahrerlaubnisdaten.
Sie kann beispielsweise erforderlich sein, wenn,
und
Synonyme:
Lebenslagen: Rund um Führerscheine
Autor: Super-Admin
Wurde Ihr alter Papierführerschein nicht von der Behörde Ihres aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, benötigen Sie für den Umtausch in den Kartenführerschein oder für die Eintragung als Begleitperson (BF17) die Karteikartenabschrift von der Behörde, die den letzten, aktuell in Besitz befindlichen Führerschein ausgestellt hat.
Bei EU-Kartenführerscheinen in Scheckkartenformat, die seit dem 01.01.1999 ausgestellt wurden, ist eine Karteikartenabschrift nicht erforderlich. Die Daten von Ihnen sind bereits im Zentralen Fahrerlaubnisregister hinterlegt.
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