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Um Müttern und Vätern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie
angemessene Formen familiärer Arbeitsteilung zu ermöglichen, bieten
Ganztagsschulen Familien nicht nur Betreuung, sondern auch erzieherische
Unterstützung. Bayern setzt mit Ganztagsschulen jedoch nicht nur ein
gesellschaftspolitisches Signal, sondern stellt vor allem pädagogische Ziele
in den Mittelpunkt. Die Ganztagsschule ist ein Bildungsangebot mit einer
ausgeprägten inhaltlichen Qualität. Es stehen größere Zeiträume für erweiterte
Bildungs- und Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Ganztagsschulen in Bayern
sind dem Dreiklang Bildung, Erziehung und Betreuung verpflichtet.
Für offene Ganztagsangebote an staatlichen und kommunalen Schulen sowie an
Schulen in freier Trägerschaft stellt der Freistaat Bayern zur Deckung des
zusätzlichen Personalaufwandes Fördermittel zur Verfügung.
Die Fördermittel werden dem Schulaufwandsträger bzw. Kooperationspartner ausgezahlt.
Budget zur Abdeckung des zusätzlichen Personalbedarfs
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Je nach Schulart beträgt die Zuwendung pro offener Ganztagsgruppe (bis 16 Uhr) und Schuljahr derzeit zwischen 29.708,00 und 59.997,00 Euro an kommunalen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft. Staatliche Schulen erhalten ein Budget pro Gruppe und Schuljahr zwischen 37.921,00 und 70.264,00 Euro, darin enthalten ist jeweils eine kommunale Mitfinanzierungspauschale in Höhe von derzeit 8.213,00 Euro.
Kurzgruppen im offenen Ganztag (Jahrgangsstufe 1-4) werden an Kommunalen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft mit einem Betrag von 9.348,00 Euro gefördert. Kurzgruppen des offenen Ganztags an staatlichen Schulen erhalten ein Budget in Höhe von 18.696,00 Euro, wobei auch hierbei ein Anteil des Sachaufwandsträgers in Höhe von 7.478,00 Euro enthalten ist.
Synonyme: Offene Ganztagsgruppen, Offene Ganztagsschule, Offener Ganztag, OGS, OGTS
Lebenslagen: Bildung und Kultur, Förderprogramme, Förderungen auf Landesebene, Öffentliche Förderung
Autor: Super-Admin
Der Antragstermin wird jeweils im Rahmen des jährlichen Antrags- und Genehmigungsverfahrens bekannt gegeben.
Liegt in der Zuständigkeit der jeweiligen Regierung als zuständige Vollzugsbehörde
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