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Ganztagsangebote; Abschluss von Verträgen mit Einzelpersonen

Die Bereitstellung ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote und somit auch der Ausbau schulischer Ganztagsangebote zählen zu den zentralen bildungs- und gesellschaftspolitischen Herausforderungen. Zur Umsetzung des pädagogischen Ganztagskonzepts besteht die Möglichkeit, neben Kooperationsverträgen mit freien Trägern Einzelpersonen im Rahmen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) einzustellen.

Die Schulleitung kann im Benehmen mit dem Schul(aufwands)träger und ggf. in Abstimmung mit dem Kooperationspartner auch Einzelpersonen für Bildungs- und Betreuungsangebote in den offenen und gebundenen Ganztagsangeboten einsetzen. Hierzu wird an staatlichen Schulen auf Vorschlag der Schulleitung ein Beschäftigungs- oder Dienstverhältnis zwischen der Einzelperson und dem Freistaat Bayern, vertreten durch die jeweils zuständige Regierung, begründet. Eingruppierung, Einstellung und Vertragsschluss übernimmt die jeweilige Regierung.

Synonyme:

Lebenslagen: Rahmenverträge

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus - Az. IV.8-BO4207.2-6a.25 694 (BayMBl. Nr. 228)

Offene Ganztagsangebote an Schulen für Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 23. Januar 2026, Az. III.4-BO4207.6.1/70 (BayMBl. Nr. 48)

Gebundene Ganztagsangebote an Schulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 23. Januar 2026, Az. III.4-BO4207.6.2/59 (BayMBl. Nr. 49)

Offene Ganztagsangebote an Schulen für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4

Fristen:

Die Unterlagen sind frühestmöglich an die Regierung zu senden.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

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